Wolf soll ins Landesjagdrecht Schleswig-Holsteins aufgenommen werden
Die Landesregierung will Rechtssicherheit für Jägerinnen und Jäger schaffen - und hat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, nach dem der Wolf ins Landesjagsrecht aufgenommen werden soll.
Wann darf ein Wolf getötet werden? Darüber wird schon lange gestritten. Deshalb soll der Wolf jetzt in Schleswig-Holstein ins Landesjagdrecht aufgenommen werden. Die Landesregierung hat am Dienstag dem Gesetzesentwurf des Landwirtschaftsministeriums dazu zugestimmt.
Dürfen Wölfe unter bestimmten Voraussetzungen geschossen werden?
Mit der Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdrecht soll Rechtssicherheit geschaffen werden, unter welchen Umständen in Einzelfällen sogenannte Problem-Wölfe getötet werden dürfen. Dabei geht es um Wölfe, die beispielweise trotz Schutzmaßnahmen wiederholt Nutztiere anfallen. Auch der Umgang mit schwerverletzen Wölfen soll mit der geplanten Gesetzesänderung geregelt werden. Bisher stehe EU-Recht dagegen, hieß es.
Schwarz: Töten bleibt Ausnahme
Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) betonte, am Schutzstatus des Wolfes ändere sich nichts. Er unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit. Das Töten bleibe eine Ausnahme unter strengen Kriterien. "Ungeachtet dessen, dass der große Zielkonflikt Nutztierhaltung und Wolf dadurch nicht gelöst werden kann, schaffen wir mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht endlich Rechtssicherheit für unsere Jägerinnen und Jäger im Land", sagte Schwarz.
Der Gesetzesentwurf wird nun vom Landtag weiter beraten.