Welche Rechte habe ich, wenn der Bus nicht kommt?
Die Krankenstände im Land sind aktuell in vielen Bereichen hoch. Hinzu kommt die Urlaubszeit zum Jahreswechsel. Viele Arbeitgeber im Land melden: eingeschränkter Betrieb. Dazu zählt vielerorts auch der Busverkehr.
Es ist mindestens ärgerlich, wenn bei Wind und Regen der erwartete Bus einfach nicht kommt - und das zum Teil obwohl er in Apps und auf Webseiten der Verkehrsunternehmen als normaler Verkehr angezeigt wird. Steht man dann noch an einem schlichten Haltestellenschild ohne Dach, irgendwo im ländlichen Raum, ist der Ärger umso größer.
Diese Erfahrungen machen derzeit Menschen in ganz Schleswig-Holstein immer wieder. Die zuständigen Verkehrsunternehmen zeigen sich teils selbst von der Situation zerknittert. Die Deutsche Bahn, zu der auch DB Regiobus und Autokraft gehören, antwortet auf Anfrage: "Neben den bereits kommunizierten Einschränkungen verzeichnen wir leider auch Fahrtausfälle aufgrund kurzfristiger Krankmeldungen. Dies ist natürlich sehr ärgerlich." Man setze alles daran, möglichst bald wieder zum Regelfahrplan überzugehen und entschuldige sich für die Unannehmlichkeiten.
Personalsituation in SH ist noch verhältnismäßig gut
Auch beim Verkehrsbetrieb Rohde in Husum (Kreis Nordfriesland), Teil von Transdev und damit des zweitgrößten ÖPNV-Unternehmens in Schleswig-Holstein nach DB Regiobus, kämpft man laut Geschäftsführer René Zymni derzeit mit allen Mitteln gegen Ausfälle. "Der Krankenstand ist derzeit wirklich sehr hoch, wir haben deutlich mehr Ausfälle als noch im vergangenen Jahr zur selben Zeit", so Zymni. Man bilde zwar aktuell viel neues Personal aus und schichte Fahrerinnen und Fahrer aus Gegenden mit weniger Ausfällen um, "aber alles bekommen wir derzeit einfach nicht kompensiert". Dabei sei die Personalsituation in Schleswig-Holstein - im Vergleich mit anderen Bundesländern wie beispielsweise Thüringen - sogar noch verhältnismäßig gut.
Welche Rechte habe ich als Fahrgast im ÖPNV?
Anders als bei der Bahn, haben Reisende im Bus-Nahverkehr deutlich weniger Rechte. Weder Verspätungen noch Ausfälle führen zu einer Verpflichtung für Schadenersatz von den Busunternehmen - das sieht die entsprechende EU-Verordnung so vor. Lediglich die rechtzeitige Information der Fahrgäste ist vorgeschrieben, aber erst 30 Minuten nach der geplanten Abfahrt. Außerdem müssen die Busunternehmen Beschwerden entgegen nehmen und binnen eines Monats auf solche antworten. Zusätzlich kann man sich an die nationale Schlichtungsstelle beim Eisenbahnbundesamt wenden, wenn die Antwort des Busunternehmens nicht ausreichend ist.
Auch ohne Gesetzesgrundlage: Busunternehmen können Kulanz zeigen
Was aber, wenn ich mit vollen Einkaufstaschen gestrandet bin und Sturm aufzieht oder Schnee rieselt? In diesem Fall können Reisende zumindest auf Kulanz und auf ein Entgegenkommen der Busunternehmen setzen. Es empfiehlt sich immer, zuerst beim entsprechenden Unternehmen anzufragen, wo das Verkehrsmittel bleibt. Unabhängig davon können Reisende, die länger erfolglos gewartet haben und ein Taxi nehmen mussten um weiter zu kommen, die Quittung samt Darlegung des Härtefalls beim jeweiligen Busunternehmen einreichen. Aber: ohne Gewähr auf Auszahlung. Auch bei einer Erstattung kann nicht zwingend mit der vollen Summe gerechnet werden.