Viel Schwarzarbeit auf Baustellen in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es laut Zoll viel Schwarzarbeit auf Baustellen, unter anderem wegen der Inflation und des Fachkräftemangels. Der Trend zu Eigenleistungen beim Hausbau steigt deshalb - manchmal an der Grenze zur Schwarzarbeit.
Schwarzarbeit auf dem Bau ist in Schleswig-Holstein ein Problem: Erst Anfang Juli durchsuchte der Zoll in mehreren Kreisen und in Neumünster, Lübeck, Kiel und Hamburg mehrere Geschäftsräume und deckte so Schwarzarbeit im Baugewerbe auf. Das Ergebnis: Rund drei Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer sind nicht gezahlt worden.
Gründe für Schwarzarbeit: Hohe Inflation und Fachkräftemangel
Laut Sprecher Maurice Alex Douce vom Hauptzollamt Itzehoe (Kreis Steinburg) ist das Baugewerbe im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) als besonders betroffene Branche gelistet. Eine Rolle spiele dabei auch die hohe Inflation. Zudem gebe es im Baugewerbe besonders viele Subunternehmerketten und auch der Fachkräftemangel führe dazu, dass oft unerlaubt Arbeitskräfte aus dem Ausland geholt würden.
Im vergangenen Jahr gab es 2.012 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Schwarzarbeit - das sind fast vier Mal so viele wie noch im Jahr 2017. Insgesamt hat der Zoll im vergangenen Jahr eine Schadenssumme von rund 13,6 Millionen Euro Im Land aufgedeckt. Zuerst hatte shz.de über die Zahlen berichtet.
Geld sparen beim Eigenheim: Viele packen selbst mit an
Um ausufernde Kosten beim Bau des eigenen Hauses zu sparen, fassen deshalb viele auf der Baustelle selbst mit an. Zu solchen Eigenleistungen zählen zum Beispiel Fliesen legen oder Malerarbeiten. Diesen Trend erkennt auch Michael Saß von der Handwerkskammer Lübeck. Damit ließe sich aber nur ein geringfügiger Prozentsatz der Kosten beim Hausbau sparen, so Saß. Gerade was Gebäudestatik, Elektrik oder die Heizungsanlage angehe, müssten Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. "Insofern sind die wirklich teuren, kostenintensiven Dinge in aller Regel ja ohnehin nicht in Eigenleistung zu erbringen."
Gefälligkeiten für Angehörige, Freunde oder Nachbarn gelten laut Bundesfinanzministerium nicht als Schwarzarbeit, solange sie nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet sind und nur in kleinem Rahmen stattfinden.