Verwaltungsgericht weist AfD-Klage gegen Kreistage ab
Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Schleswig Klagen der AfD-Fraktionen gegen die Kreistage von Stormarn und Pinneberg abgewiesen. Jetzt reagieren die Kreispräsidenten und die Kläger selbst.
Die AfD-Fraktionen hatten im Juli 2023 Klage eingereicht, nachdem zum wiederholten Mal die von ihnen vorgeschlagenen Kandidaten als Ausschussvorsitzende von den Kreistagen nicht gewählt wurden. Der Pinneberger Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss im Kreis Stormarn werden seitdem von den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden anderer Fraktionen geleitet.
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig sieht in der Nichtwahl keine Rechtsverletzung und wies die Klage dementsprechend ab. Rechtlich gesehen bestimmt die Fraktionsgröße über die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen und auch darüber, ob eine Fraktion einen Ausschussvorsitzenden stellen darf. Dieses Vorschlagsrecht haben die AfD-Fraktionen in beiden Kreisen aufgrund ihrer Größe. Die Kreisordnung sehe dementsprechend ein Recht auf Wahl vor, jedoch kein Recht darauf, gewählt zu werden, so die Richter.
Kreispräsidenten sind froh über Entscheidung
Die Kreispräsidenten, Helmut Ahrens (CDU) für Pinneberg und Hans-Werner Harmuth (CDU) für Stormarn, fühlen sich einen Tag nach dem Richterspruch erleichtert. Immerhin würden die Richter mit der Entscheidung bestätigen, dass sie immer geltendes Recht eingehalten hätten, so die Politiker gegenüber NDR Schleswig-Holstein.
AfD-Fraktion im Pinneberger Kreistag will Berufung prüfen
Die Urteile sind laut Verwaltungsgericht noch nicht rechtskräftig. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, können die AfD-Fraktionen als Klägerinnen innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht Schleswig einlegen. Die AfD-Fraktion im Pinneberger Kreistag kündigte unterdessen bereits an, eine mögliche Berufung zusammen mit ihrem Rechtsanwalt prüfen zu wollen. Danach soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.
AfD-Kreisverband Stormarn bedauert die Klageabweisung
Der Sprecher des AfD-Kreisverbands Stormarn, Arnulf Fröhlich, äußerte nach der Entscheidung sein Bedauern über den Ausgang der Klage: "Der Minderheitenschutz wird durch die Entscheidung ad absurdum geführt."
