Polizist funkt Nazi-Parole und geht in Berufung
Bereits Ende März hatte das Amtsgericht Pinneberg einen Polizisten zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Der Mann aus Rellingen soll während einer Streifenfahrt in Schenefeld (beide Kreis Pinneberg) im Januar 2024 mehrfach die verbotene Parole "Heil Hitler" gesagt haben, so die Staatsanwaltschaft damals. Dass der Polizist die verfassungswidrige Parole gesagt habe, bestritt er im Prozess nicht. Doch er sagte, es sei ein Versehen gewesen. Er wollte sich eher "belustigend und kritisierend" über die Parole äußern.
Wie eine Sprecherin des Landgerichts Itzehoe (Kreis Steinburg) am Freitag (11.4.) mitteilte, ist der 44-Jährige gegen die verhängte Geldstrafe in Berufung gegangen. Wann die Berufungsverhandlung startet, ist laut der Gerichtssprecherin noch nicht geklärt. Für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen können Gerichte eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängen.
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