Urteil im Fielmann-Prozess: Dreieinhalb Jahre Haft für Ex-Manager
Im Prozess um Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit zulasten der Optikerkette Fielmann hat das Landgericht Kiel Haftstrafen verhängt, die überwiegend zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein Hauptangeklagter wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Im sogenannten Fielmann-Prozess hat das Landgericht Kiel die Urteile gesprochen. Ein Hauputangeklagter, ein ehemaliger Manager des Optiker-Unternehmens, wurde wegen Untreue zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein weiterer Hauptangeklagter, einst Chef einer Werbeagentur, bekam eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Das Gericht konnte keinen gewerbsmäßigen Bandenbetrug feststellen. Vier weitere Angeklagte wurden wegen Untreue und Bestechung zu Bewährungsstrafen zwischen neun und 15 Monaten verurteilt. Freisprüche - wie zuvor von der Verteidigung gefordert - gab es nicht.
Gericht: Schaden von etwa 500.000 Euro entstanden
Die Verurteilten hatten zwischen 2012 und 2015 Marketing und Sponsoring-Maßnahmen falsch abgerechnet. Dem Urteil zufolge geht es um Rechnungen von insgesamt fünf Millionen Euro und einem Schaden von etwa einer halben Million Euro. Der Prozess vor der Wirtschaftskammer des Landgerichtes Kiel läuft bereits seit Juni. Bei den Betrügereien geht es hauptsächlich um überhöhte oder fingierte Rechnungen für Sponsorenevents.
Zwei Hauptangeklagte
Bereits am 14. November hatte die Staatsanwaltschaft in ihren Plädoyers hohe Strafen gefordert. Für den zu der Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilte ehmalige Chef einer Marketingagentur hatte die Staatsanwaltschaft drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Seine Agentur ist inzwischen übrigens aufgelöst. Gegen den zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilten Ex-Mitarbeiter von Fielmann hatte die die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft gefordert. Für die anderen vier Beschuldigten, die unter anderem wegen Beihilfe angeklagt sind, hatte die Staatsanwaltschaft Strafen zwischen neun Monaten und einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung gefordert.
Die Kieler Staatsanwaltschaft hatte in dem Fall jahrelang ermittelt. Insgesamt wirft sie den beiden Hauptangeklagten über 1.000 Betrugsfälle vor. Die Verteidiger der Angeklagten plädierten auf Freispruch oder geringe Bewährungsstrafen für ihre Mandanten.