Stutthof-Prozess: Zwei Anträge der Verteidigung abgelehnt
Im Prozess gegen die ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof, Irmgard F., hat das Landgericht Itzehoe zwei Anträge der Verteidigung abgelehnt.
Die Kammer beschloss laut einer Gerichtssprecherin, eine Kritik an der Darstellung des historischen Sachverständigen Stefan Hördler nicht ins Verhandlungsprotokoll aufzunehmen. Verteidiger Niklas Weber hatte am 14. Dezember bemängelt, dass der historische Sachverständige einen für das Verfahren sehr wichtigen Kommandanturbefehl nicht vollständig vorgetragen habe. Die weggelassene Passage deute darauf hin, dass die Angeklagte nicht mit Schreibarbeiten für "Sonderaufgaben" befasst gewesen sei. Der Begriff "Sonderaufgaben" sei wie "Endlösung" ein Codewort der SS für Gräueltaten gewesen. Trotz des Gerichtsbeschlusses, die Kritik der Verteidigung nicht ins Protokoll aufzunehmen, sei der Befehl aber Teil der Prozessakten, erklärte die Sprecherin.
Äußerungen von 2017 werden zugelassen
Außerdem gab der Vorsitzende Richter Dominik Groß bekannt, dass Äußerungen der Angeklagten aus dem Jahr 2017 verwendet werden sollen. Bei der damaligen Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Itzehoe sei Irmgard F. - wie vorgeschrieben - darüber belehrt worden, dass sie als Beschuldigte das Recht zu schweigen habe.
Der Verwendung früherer Aussagen der Angeklagten in den Jahren 1954, 1964, 1966 und 1982 hatte die Verteidigung bereits widersprochen. Damals war Irmgard F. lediglich als Zeugin gehört worden und somit nicht über ihr Recht zur Aussageverweigerung belehrt worden.
93 Jahre alte Nebenklägerin soll wieder aussagen
Beim nächsten Verhandlungstermin am 25. Januar will das Gericht die in den USA lebende Zeugin Asia Shindelman weiter anhören. Die 93 Jahre Nebenklägerin hatte im Dezember bereits beschrieben, wie sie 1944 mit ihren Eltern aus Litauen in das KZ gebracht worden war.
Arbeit als Zivilangestellte im KZ
Die 96 Jahre alte Angeklagte soll von Juni 1943 bis April 1945 in der Kommandantur des deutschen Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig als Zivilangestellte gearbeitet haben. Ihr wird zur Last gelegt, durch ihre Schreibarbeit den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von mehr als 11.000 Gefangenen Hilfe geleistet zu haben.