Stutthof-Prozess: Verteidigung lehnt Verwertung alter Aussagen ab
Der Prozess gegen die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. des Konzentrationslager Stutthof ist vor dem Landgericht Itzehoe fortgesetzt worden. Es war der fünfte Prozesstag.
Der Verteidiger der 96 Jahren alten Angeklagten hat am Dienstag die Verwertung der Aussagen aus vorangegangenen NS-Prozessen zu Stutthof abgelehnt. Die Frau hatte in mehreren anderen Strafprozessen als Zeugin ausgesagt. Die Verwertung wurde aus formalen Gründen ausgeschlossen. Irmgard F. war bereits 1954 vor dem Prozess gegen den KZ-Kommandant Paul Werner Hoppe als Zeugin gehört worden. Weitere Zeugenaussagen hatte sie 1964, 1966 und 1982 gemacht. "Das ist ein Schritt, zu dem uns die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nötigt. Bevor solche Beweise erhoben werden, müssen wir widersprechen, weil sonst der Mangel an Belehrung (Anm. d. Red., Recht zur Aussageverweigerung) in einem Revisionsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden kann, sagte der Verteidiger Wolf Molkentin.
Nebenklage: Aus freien Willen zur SS
Im Anschluss setzte das Gericht die Anhörung eines Historikers fort. Der Sachverständige beschrieb unter anderem, wie Frauen - wie die Angeklagte - zur SS und somit auch zu den Diensten in den Kommandanturen von Konzentrationslagern wie Stutthof kamen.
Die Anwälte der Nebenkläger meinen, aus den Darstellungen zeige sich, dass die Frauen aus freiem Willen zur SS-Gefolge gegangen seien. Sie hätten sich selbst beworben und auch Nein zum Dienst in den Lagern sagen können. Der Beschuldigten aus Quickborn wird laut Anklage Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen im KZ Stutthof bei Danzig vorgeworfen.