Schäden im Hafen Langballigau © NDR

SH trifft Härtefall-Regelung für Opfer von Sturmflut

Stand: 11.01.2024 16:27 Uhr

Die schwere Sturmflut im Oktober hat nach Schätzungen mehr als 200 Millionen Euro Schaden in Schleswig-Holstein angerichtet. Land und Kommunen helfen mit Darlehen. Nun hat das Land den Zugang erweitert und eine Härtefallregelung für Hilfszahlungen getroffen.

Dabei wurden Kriterien definiert, nach denen die Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro teilweise tilgungsfrei gestellt werden können. Damit sollen Privatpersonen und nicht-öffentliche Unternehmen unterstützt werden. Ein Kriterium ist eine bestehende Elementarschadenversicherung oder der Nachweis über eine Ablehnung des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung, datiert vor dem Schadensfall. Darin komme das Bemühen von Betroffenen zum Ausdruck, dass sie sich pro-aktiv gegen Naturereignisse absichern wollten, so Wirtschaftsstaatssekretärin Julia Carstens (CDU).

Wir haben von vornherein gesagt, dass wir eine Härtefallregelung nachziehen wollen für besonders schwer Betroffene, die besondere Kriterien erfüllen. Dort wird es einen Teilerlass geben der Summe, die als Darlehen ausgezahlt wurde. Wir wissen natürlich, dass wir mit unserem Darlehensprogramm, mit dem wir jetzt Darlehen vergeben bis zu 50.000 Euro, nicht jede Härte abfedern können. Aber mit der Härtefallregelung versuchen wir jetzt, nochmal ein zusätzliches Netz zu spannen, um so besonders schwer betroffene Personen und auch Unternehmen nochmal unter die Arme zu greifen und ein Teil dessen zu erlassen. Julia Carstens, Wirtschaftsstaatssekretärin

Weitere Kriterien: Einkommen und Vermögen

Geknüpft ist diese Härtefallregelung außerdem ans Bruttoeinkommen, welches bei Einzelverdienern 60.000 Euro, bei Paaren 120.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen darf. Pro Kind steigt diese Grenze laut Wirtschaftsministerium um weitere 10.000 Euro. Des Weiteren wird das Vermögen der Betroffenen mitberechnet. Das Nettovermögen der Betroffenen darf bei Einzelnen 200.000 Euro und bei Paaren 250.000 Euro nicht übersteigen. Pro weiterem Haushaltsmitglied steigt die Obergrenze um weitere 20.000 Euro. Ein durch die Sturmflut beschädigtes Haus werde zum Beispiel nicht angerechnet, so Wirtschaftsstaatssekretärin Julia Carstens (CDU).

Sind alle Kriterien erfüllt, dann können zum Beispiel Ein-Personen-Haushalten 10.000 Euro erlassen werden, Zwei-Personen-Haushalten 16.000 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied weitere 3.000 Euro.

Regelungen für Gewerbe und private Vermieter

Wer ein Gewerbe hat, muss einen Sachschaden in Höhe von mindestens der Hälfte des Betriebsvermögens vorweisen. Der Tilgungserlass umfasse dann die Hälfte des gewährten Förderdarlehens, sagte Carstens.

"Private Vermieter mit Einkünften aus Gewerbebetrieb gelten als gewerbliche Antragsteller und erhalten ebenfalls einen 50-prozentigen Tilgungserlass." Seien mehrere Immobilien oder Betriebsstätten betroffen, gelte der Erlass pro Objekt. Außerdem gibt es weiterhin die Überbrückungshilfen. Darlehensanträge dürfen den Sachschaden nicht überschreiten. Mindestbeträge sind 5.000 Euro für Privatpersonen und 10.000 Euro für Gewerbetreibende und Unternehmen. Insgesamt stellt das Land 20 Millionen Euro für die Sturmfluthilfe bereit - bislang sind erst rund zwei Millionen Euro geflossen.

Bis Ende Februar könnten Betroffene bei ihren Hausbanken Darlehensanträge stellen, ein gesonderter Härtefall-Antrag nach Bewilligung des Darlehens sei voraussichtlich bis Ostern möglich. Bislang lägen 50 Anträge vor.

Verhalten positive Reaktionen von Verbänden und Betroffenen

Campingplatzbetreiber Jan-Preben Arnold aus Langballigau freut sich, dass die Landesregierung in Härtefällen Hilfe anbieten will. "Vor allem, wenn es um Existenzen geht, weil man sich da nicht selbst helfen kann. Also aufgrund der Höhe der Schäden, die bei uns im Betrieb angefallen sind und der schwere der Verwüstungen werden wir auf jeden Fall versuchen uns zu bewerben", sagte er NDR Schleswig-Holstein. Allein auf seinem Campingplatz liegt der Schaden laut Gutachten bei 1, 5 Millionen Euro.

Die IHK Flensburg sieht die Härtefallregelung positiv, auch wenn es sich mit Blick auf die hohen Schäden laut Sprecherin Petra Vogt um einen Tropfen auf den heißen Stein handelt. Wie sehr auch Händlerinnen und Händler von den Darlehen profitieren könnten, lasse sich schwer abschätzen, sagte Mareike Petersen vom Handelsverband Nord. "Aber für diejenigen, die betroffen sind ist natürlich jede finanzielle Hilfe eine große Erleichterung." Viele Händlerinnen und Händler litten bis heute unter den Folgen der Corona-Pandemie und der Inflation. "Von daher ist Hilfe immer positiv zu bewerten", so Petersen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 11.01.2024 | 17:00 Uhr

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