Rückbau bei Windrädern oft mangelhaft
Trotz des anhaltenden Windkraftbooms werden immer wieder auch Windparks abgebaut. Sei es, weil kleinere Altanlagen im Rahmen einer sogenannten Repowering-Maßnahme größeren Windrädern weichen, sei es, dass die Nutzungszeit der Anlagen abgelaufen ist und damit dann der Rückbau fällig wird. Letzteres droht ungefähr jedem vierten Windrad in Deutschland im Jahr 2020. Denn dann fallen diese Windräder aus der Förderung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG), was in der Regel auch das Ende der Nutzungszeit für die Anlagen bedeutet.
Teile der Fundamente bleiben im Boden
In Dithmarschen treffen wir Kuno Veit. Direkt hinter seinen Weiden wird gerade repowert: 40 alte Anlagen werden abgebaut, 23 neue aufgebaut. Doch der Rückbau der Altanlagen bereitet ihm Sorgen. Denn bei allen 200 Windrädern, die hier in Dithmarschen seit 2012 abgebaut wurden, sind weite Teile der Fundamente im Boden verblieben. Einen Meter unter der Geländeoberkante war jeweils Schluss bei den Abrissarbeiten - der ganze Rest blieb im Boden. Dabei ist der Rückbau von Windkraftanlagen bereits 2004 als Problem erkannt worden. Es heißt seitdem im Baugesetzbuch, dass die Anlagen nach dauerhafter Nutzung zurückzubauen und die Bodenversiegelungen zu beseitigen seien.
Große Flächen versiegelt
Kuno Veit hat sich Verstärkung mitgebracht: Reiner Böttcher, ehemaliger Mitarbeiter des Umweltministeriums in Kiel. Sein Zuständigkeitsbereich war Nachhaltigkeit. Er weiß, was es bedeutet, wenn die Fundamente nicht vollständig aus dem Boden entfernt werden. "Wenn ich nur einen Meter vom Fundament abtrage, bleibt ja die Fläche versiegelt", sagt Böttcher. "Wir reden hier im Moment von drei Millionen Quadratmetern in Schleswig-Holstein, die wir durch Fundamente der Windkraftanlagen versiegelt haben! Da bleibt eigentlich nur das Fundament zu entfernen." Warum hier Kompromisse gemacht werden, kann Böttcher sich nicht erklären.
Landesamt hat andere Rechtsauffassung
Vielleicht kann das aber Martin Schmidt. Er ist Pressesprecher des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), der zuständigen Naturschutzbehörde in Schleswig-Holstein. Dass Fundamente großflächig im Boden verbleiben, sieht er nicht als Problem. "Also bisherige Rechtsauffassung ist, dass, je nach Gegebenheit - das ist ja unterschiedlich geregelt, auch von uns - ein Rückbau bis mindestens einen Meter unter Flur durchaus reicht", sagt Schmidt.
"Passus genüge getan"
Wie kann man zu einer anderen Rechtsauffassung kommen als zu der, die im Baugesetzbuch steht? Schmidt erklärt: "Der Rückbau ist aus unserer Sicht damit erfolgt, dass die Bodeneigenschaften weitgehend wieder hergestellt sind. Das sind sie mit einem Meter Bodenauflage. Es kann darauf wieder landwirtschaftlich gewirtschaftet werden. Und damit ist diesem Passus genüge getan." In den Erläuterungen zum Baugesetzbuch, den sogenannten Kommentaren, liest sich das allerdings ganz anders. Dort schließt der Begriff "Rückbau" die Fundamente ausdrücklich mit ein.
Werden Kosten klein gehalten?
Panorama 3 hat alle Landkreise in Norddeutschland gefragt, wie der Abriss der Fundamente jeweils geregelt ist. Ausgerechnet entlang der windreichen Nordseeküste bleiben die meisten Fundamente im Boden. Dort also, wo die meisten Windräder stehen, wo es vermutlich auch wirtschaftliche Interessen gibt, die Rückbaukosten klein zu halten. Schließlich ist der Rückbau des Fundaments beim Abriss der Anlagen der kostenintensivste Teil.