Nach Messerattacke: Sondermaßnahmen für Schule in Geesthacht
Nachdem an einer Schule in Geesthacht ein Kind von einem anderen mit einem Messer schwer verletzt wurde, kündigt Bildungsministerin Prien weitere Maßnahmen zur Prävention von Gewalt an der Schule an.
Am 30. Mai hatte an einer Bushaltestelle der Bertha-von-Suttner-Schule in Geesthacht ein Schüler mit einem Messer auf einen anderen Schüler eingestochen. Das Opfer kam mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus, wurde inzwischen aber wieder entlassen.
Bürgermeister Olaf Schulze (SPD) hatte eine Aufarbeitung des Falls versprochen und eine enge Zusammenarbeit mit dem Land, dem Kreis Herzogtum Lauenburg, den Schulen, der Schulaufsicht und der Jugendhilfe angekündigt.
Nach Sicherheitsdienst nun präventive Maßnahmen
Die Schule hatte unmittelbar nach der Tat für zwei Wochen einen Sicherheitsdienst zur Verfügung gestellt. Auch Seelsorger waren für Gespräche im Einsatz. Am Dienstag hat nun Bildungsministerin Karin Prien (CDU) weitere Vorhaben angekündigt. So sollen im Kreis Herzogtum Lauenburg bei Bedarf spezielle pädagogische Maßnahmen eingerichtet werden.
Eine mögliche temporäre intensivpädagogische Maßnahme könnte sein, dass ein sozial auffälliges Kind zum Beispiel aus dem Unterricht herausgenommen und für einige Wochen in einem Förderzentrum betreut wird. Denkbar ist nach Angaben des Bildungsministeriums auch, dass eine zusätzliche Lehrkraft den Unterricht begleitet, die dann gesondert mit dem Kind oder dem Jugendlichen an seinem Sozialverhalten arbeitet.
Personalnot an betreffender Schule
Bürgermeister Olaf Schulze verwies aber auch auf die schwierige Personalsituation an der Bertha-von-Suttner-Schule. Offene Stellen hätten zuletzt nicht besetzt werden können. Bildungsministerin Prien sagte zu, aus dem Ministerium mit Nachdruck die Besetzung offener Stellen zu forcieren. So solle umgehend geprüft werden, ob kurzfristig nicht auch Versetzungen von anderen Schulen möglich seien.
Von der Polizei seien keine weiteren Maßnahmen geplant, heißt es auf Nachfrage von NDR Schleswig-Holstein. Strafrechtliche Konsequenzen wird die Tat nicht haben, weil der Täter minderjährig ist.