Klimaneutral bis 2040: Angepasstes Klimaschutzgesetz beschlossen
Unter anderem Wärmenetze und der regionale Schienenverkehr sollen bis 2040 klimaneutral werden - damit Schleswig-Holstein bis dahin seine Klimaziele erreichen kann.
Bis 2040 soll Schleswig-Holstein klimaneutral sein - das Ziel der Landesregierung ist auch im angepassten Klimaschutzgesetz festgeschrieben. Am Donnerstag beschloss der Landtag die Modernisierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) - mit den Stimmen der schwarz-grünen Regierungsfraktionen.
"Mit dem vorliegenden Klimaschutzgesetz halten wir gesetzlich fest, dass wir in Schleswig-Holstein den Anspruch haben, 2040 klimaneutral zu sein." Tobias Goldschmidt (Grüne), Umweltminister Schleswig-Holstei
Goldschmidt will Beitrag leisten
Das Gesetz liste nicht alle Maßnahmen auf, die nötig seien, damit Schleswig-Holstein bis 2040 klimaneutral sei, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne). Dafür würden auch der Bund und die EU gebraucht. "Aber wir wollen unseren Beitrag leisten, weil wir glauben, dass es unsere Rolle ist, in einem Land der erneuerbaren Energien früher klimaneutral zu sein als andere", sagte der Minister.
Solarenergie wird wichtiger
Bis 2030 soll die Stromerzeugung in Schleswig-Holstein aus erneuerbaren Quellen an Land auf mindestens 45 Terawattstunden (TWh) jährlich steigen - auch mit Solarenergie. Dafür müssten laut Land neue Wohngebäude und Parkplätze mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden. Auch Wärmenetze in Schleswig-Holstein müssen laut Gesetz spätestens ab 2040 klimaneutral betrieben werden. Auch beim Thema Verkehr gibt es Anpassungen im Gesetz. So soll der Schienennahverkehr bestehend aus S- oder Regionalbahnen bis 2030 klimaneutral fahren. Ab 2040 müssen dann alle Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs klimaneutral sein.
Kritik von der Opposition
Die SPD-Fraktion sprach sich dafür aus, einen Teil des Geldes, das aus dem Betrieb von Windenergieanlagen an Land und von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen kommt, Gemeinden sowie Bürgern in der Nähe der Anlagen zukommen zu lassen. Ein entsprechender Änderungsantrag der SPD wurde aber mit den Stimmen von CDU und Grünen abgelehnt.
FDP-Fraktionschef Christopher Vogt nannte das Gesetz ein "Bürokratiemonster", das Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen belasten werde. Der CDU warf er vor, im Wahlkampf das Gebäudeenergiegesetz des Bundes zu bekämpfen, es aber auf Landesebene durch eine Solardachpflicht zu verschärfen.
Für die SSW-Fraktion wird in den Anpassungen des Gesetzes der biologische Klimaschutz nicht ausreichend berücksichtigt. Nach Ansicht des SSW-Abgeordneten Michael Schunck ist der Landeshaushalt schon auf Kante genäht. Es müsse beantwortet werden, woher das Geld komme.
Was sich laut Land mit dem neuen Klimaschutzgesetz ändert:
- Photovoltaik (PV): Beim Neubau von Wohngebäuden, bei größeren Dachrenovierungen von Nichtwohngebäuden, bei Parkplatzneubauten, -erweiterungen und -sanierungen ab 70 Stellplätzen sind künftig PV-Anlagen vorgeschrieben. Diese Anlagen werden auf den jeweils geeigneten Dachflächen beziehungsweise über den Parkplätzen zu errichten sein. Befreiungen sind möglich.
- Verkehr: S-Bahnen und Regionalbahnen sollen bis 2030 klimaneutral fähren. Ab 2040 fahren nach den Plänen des Gesetzes alle Fahrzeuge des ÖPNV klimaneutral, auch wenn Verkehrsdienstleistungen von Dritten erbracht werden. Ab dem Jahr 2035 werden Neugenehmigungen für Mietwagen, Taxis und andere Formen des Sammelverkehrs nur noch erteilt, wenn die Fahrzeuge emissionsfrei sind.
- Heizen: Wärmenetzbetreiber müssen künftig jede Preisänderung in ein Meldeportal eingeben, erstmalig ab dem 01. Oktober 2025. Darüber hinaus müssen Fernwärmeunternehmen, die aufgrund überdurchschnittlich hoher Betriebskosten und ineffizient betriebener Netze hohe Preise nehmen, einen Sanierungsfahrplan für ihr Wärmenetz vorlegen, um die Ursachen für die hohen Kosten zu beseitigen. Hierdurch werden Verbraucher künftig nachhaltig vor überhöhten Fernwärmepreisen geschützt. Zusätzlich zeigt ein neues Online-Portal den sukzessiven Ausbau der Wärmenetze an.
- Heizungstausch: Wird bei Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, eine Heizungsanlage getauscht oder erstmalig eingebaut, müssen wie bisher 15 Prozent der Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien stammen, bis die weitergehenden Verpflichtungen des GEG (bundesweites Gebäudeenergiegesetz) in den Jahren 2026, beziehungsweise 2028, greifen.
- Wärmeplanung: Für die nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes vorgeschriebene Wärmeplanung werden in Schleswig-Holstein künftig die Gemeinden verantwortlich sein. Dabei werden die Gemeinden von klaren und flexiblen Regelungen im Bereich der Wärmeplanung profitieren. Die Kommunen erhalten über das Land Bundesmittel in Form eines finanziellen Ausgleichsbetrags von insgesamt rund 17 Millionen Euro. Für die Umsetzung gilt das Zieljahr 2040: Wärmenetze müssen in Schleswig-Holstein nach den Plänen des Gesetzes spätestens ab dem Jahr 2040 klimaneutral betrieben werden. Der Anteil der Erneuerbaren Energien muss dann bei 100 Prozent liegen. Dabei bietet das Land Unterstützungen an. So gibt es für Gemeinden, die wahrscheinlich keinen Anschluss an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz erhalten, die Möglichkeit eines verkürzten Verfahrens für die Wärmeplanung. Gemeinden, die kleiner als 10.000 Einwohner sind, können ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen.
- Klimawandelanpassung: Kreise und kreisfreie Städte müssen bis zum 30. September 2029 Klimaanpassungskonzepte erstellen. Dafür erhalten sie eine einmalige Zahlung in Höhe von 150.000 Euro.