Gericht hat entschieden: Pinneberger Lehrerin darf bleiben

Das Landesarbeitsgericht in Kiel hat am Dienstag (11.3.) über die unbefristete Anstellung einer Lehrerin an einer Pinneberger Grundschule verhandelt. In einem Vergleich einigten sich die Parteien auf eine befristete Weiterbeschäftigung der 46-jährigen Quereinsteigerin, die im Februar 2020 als Lehrerin begonnen hatte. Das Land verweigerte ihr im vergangenen Jahr eine Vertragsverlängerung. Daraufhin reichte sie Klage gegen das Land ein und forderte eine unbefristete Anstellung. Im September 2024 gab ihr das Arbeitsgericht Elmshorn (Kreis Pinneberg) in erster Instanz Recht. Das Land legte gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Berufung ein. Der Anwalt der Lehrerin teilte mit, dass sie sich freue zurück zu ihren Schülerinnen und Schülern gehen zu können.
