Aufgefundene, illegale Waffen und Waffenteile. © Polizeidirektion Flensburg Foto: Polizeidirektion Flensburg
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Aufgefundene, illegale Waffen und Waffenteile. © Polizeidirektion Flensburg Foto: Polizeidirektion Flensburg
AUDIO: Großer Waffenfund auf einem Hof im Kreis Schleswig-Flensburg (1 Min)

Flensburger Polizei stellt illegale Kriegswaffen und Munition sicher

Stand: 20.12.2022 13:22 Uhr

Illegale Kriegswaffen, Munition, Bauteile eines Tornados - Ermittler haben am vergangenen Donnerstag auf einem Gehöft im Kreis Schleswig-Flensburg ein ganzes Arsenal ausgehoben. Das teilte die Flensburger Polizei jetzt mit.

Auf dem Hof eines 58-Jährigen fanden die Beamten bei der Durchsuchung neben archäologischen Fundstücken, wie Münzen aus der Römerzeit, Flak- und Artilleriemunition, Bauteile eines Flakgeschützes, eines Tornados und Torpedos sowie weitere Kriegswaffen und Kriegswaffenteile in hoher Zahl. Kräfte des Landeskriminalamtes, des Kampfmittelräumdienstes sowie der Bereitschaftspolizei waren im Einsatz - außerdem nahmen zwei Archäologen an der Durchsuchung teil. Gegen den Mann wurde zunächst wegen des Anfangsverdacht von Straftaten nach dem Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein ermittelt.

Waffen und Münzen mit Metallsonde illegal gesammelt?

Weitere Ermittlungen ergaben zudem, dass es sich bei ihm mutmaßlich um einen Sammler handelte, der sich unter anderem durch die Suche mit Metallsonden illegal nicht nur in den Besitz von archäologischen Fundstücken, sondern auch von Waffen und Munition brachte. Diese soll er in einschlägigen Internetauktionshäusern zum Kauf angeboten haben. Nun wird gegen den Mann auch ein Verfahren unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz eingeleitet. Anhaltspunkte dafür, dass eine unmittelbare Gefahr für die Zivilbevölkerung vorgelegen hätte, liegen nach Polizeiangaben derzeit nicht vor.

Wie die Polizei betonte, ist sowohl die widerrechtliche Inbesitznahme  von  archäologischen als auch von Kampfmitteln strafbar. Und wer mit einer Metallsonde Flächen absucht, braucht dafür eine Genehmigung des archäologischen Landesamtes - ansonsten begeht man eine Straftat nach dem Denkmalschutzgeset.

 

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 20.12.2022 | 12:00 Uhr

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