Corona: Testpflicht entfällt, Maskenpflicht bleibt teilweise
Zum 1. März werden die meisten bundesweit geltenden Corona-Regelungen ausgesetzt. Damit fällt laut Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein insbesondere die Testpflicht weg. Die Maskenpflicht besteht teilweise weiterhin.
Am 28. Februar endete die Corona-Bekämpfungsverordnung Schleswig-Holsteins. Im Gesundheitswesen bleiben allerdings einige restliche Maßnahmen noch bis zum 7. April in bestehen.
Ab dem 1. März sollen in Gesundheitseinrichtungen nur noch Besucherinnen und Besucher eine Maske tragen müssen. Das teilte die Landesregierung Schleswig-Holstein mit. Das Personal sowie Patientinnen und Patienten unterliegen dann nicht mehr der Maskenpflicht. Von dieser Regelung betroffen sind unter anderem Krankenhäuser und voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung oder Unterbringung Pflegebedürftiger. Die Testpflicht entfällt.
In Arztpraxen und Co. weiter Maske tragen
In anderen Gesundheitsbereichen müssen sowohl Besucherinnen und Besucher als auch Patientinnen und Patienten eine medizinische Maske tragen. Dazu zählen laut Landesregierung unter anderem Arzt- und Facharztpraxen, auch psychotherapeutische Praxen und solche humanmedizinischer Heilberufe, Dialyseeinrichtungen, Ambulanzen für Operationen, Tageskliniken und Rettungsdienste. Zusammenfassend also alle Einrichtungen, in denen "medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen ausgeführt werden". Das Personal betrifft diese Regelung nicht.
Gesundheitsministerium SH: "Es gibt keine Landesregelungen mehr"
Die landesrechtlichen Regelungen hatten bislang Ausnahmen zum Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegt. Nun fallen die Einschränkungen bundesweit zu großen Teilen. Auf Landesebene waren die letzten einschränkenden Corona-Maßnahmen bereits zum 19. Februar aufgehoben worden. Aus Sicht der Landesregierung Schleswig-Holsteins hätten die Maßnahmen auch schon vor dem 7. April fallen können, unter anderem weil es inzwischen Konsens sei, dass Covid wie eine normale Infektionskrankheit behandelt wird. "Uns ist wichtig, dass klar ist, dass es keine Landesregelungen mehr gibt. An die Verordnung des Bundes sind wir aber gebunden", sagte ein Ministeriumssprecher.
Schleswig-Holstein hatte vorher bereits weniger strenge Regeln als der Bund.