Bürgerbegehren: Koalition will Gemeindevertretungen stärken
Mit einer Änderung der Vorschriften zu Bürgerbegehren sollen laut den Regierungsfraktionen im Landtag die Gemeindevertretungen in Schleswig-Holstein gestärkt werden. Die Opposition hält dagegen: Sie fürchtet einen "Demokratieabbau".
Der Innen- und Rechtsausschuss hat am Mittwochnachmittag geplante Änderungen von kommunalrechtlichen Vorschriften mit den Stimmen von CDU und Grünen auf den Weg gebracht - unter anderem in Sachen Bürgerbegehren. Damit soll aus Sicht der Regierungsfraktionen Gemeindevertretungen gestärkt werden. Doch: Die Positionen zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen blieben bis zum Schluss verhärtet.
Änderungsvorhaben umstritten
Mit den geplanten Änderungen würden Bürgerbegehren oder gar Bürgerentscheide keinesfalls abgeschafft, betonten Vertreter der CDU. Betroffen seien lediglich Beschlüsse der Gemeindevertretung zur Bauleitplanung, wenn diese mit Zwei-Drittel-Mehrheit getroffen würden. Die Opposition kritisierte, eine Vielzahl von Bürgerbegehren seien dann nicht mehr möglich. In vielen kleineren Gemeinden gebe es nur eine oder eine sehr große Fraktion. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit käme schnell zustande, die Bürger hätten dann keine Einspruchsmöglichkeit - und das sei Demokratieabbau.
Weiter sehen die Änderungen vor, die Mindestgröße für Fraktionen in Gemeindevertretungen mit mindestens 31 Abgeordneten von zwei auf drei Mandate anzuheben. Auch dieses Vorhaben ist umstritten: Ursprünglich war geplant, dass die Gemeindevertretungen selbst darüber entscheiden sollten. Die Änderungen sollen in der kommenden Woche vom Landtag verabschiedet werden und nach der Kommunalwahl in Kraft treten.