Besetzung des Generalstaatsanwaltes in SH verzögert sich weiter
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat die Besetzung der offenen Stelle des Generalstaatsanwaltes vorerst untersagt. Es sei zu Verfahrensfehlern gekommen, heißt es vom Gericht. Eigentlich hatte das Land den Hamburger Juristen Ralf Anders dafür ausgewählt. Oberstaatsanwältin Birgit Heß hatte gegen die Personal-Entscheidung geklagt, sie hatte sich auch auf die Stelle beworben. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichtes jetzt zunächst geprüft werde. Innerhalb von zwei Wochen wären Rechtsmittel möglich. Der Sprecher wies außerdem darauf hin, dass es dem Gericht vor allem um formelle Mängel ging, nicht um Ralf Anders Qualifikation.
Zum zweiten Mal eine Klage
Es ist bereits das zweite Mal, dass das Verfahren um die Neubesetzung des Postens ins Stocken gerät. Vor mehr als zwei Jahren hatte die Landesregierung die leitende Kieler Oberstaatsanwältin Birgit Heß berufen. Nach einer Klage gegen die geplante Besetzung und scharfer Kritik am Auswahlverfahren musste das Justizministerium das Verfahren stoppen und den Job bundesweit neu ausschreiben. Aus drei Bewerbern, zu denen auch Heß zählte, setzte sich am Ende der Hamburger Ralf Anders durch. Dann kam es zur sogenannten Konkurrentenklage durch Heß. Nun bleibt der Posten bis zur endgültigen Klärung weiterhin unbesetzt.