Berufung gegen Urteile zur Jugendgewalt am Heider Bahnhof
Die Verteidiger von drei Jugendlichen in Fällen von Jugendgewalt in Heide (Kreis Dithmarschen) haben Berufung gegen die Urteile eingelegt. Es handelt sich dabei um die Jugendlichen, die vom Gericht zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden sind. Das teilte ein Gerichtssprecher heute auf Nachfrage von NDR Schleswig-Holstein mit. Damit wird in den drei Fällen eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) stattfinden. In zwei weiteren Fällen haben die Verteidiger auf eine Berufung verzichtet, diese Urteile sind laut dem Gerichtssprecher damit rechtskräftig.
Schwere Körperverletzung und räuberische Erpressung
Das Amtsgericht Meldorf hatte in der vergangenen Woche fünf Jugendliche wegen zahlreicher Taten am Heider Bahnhof - unter anderem schwerer Körperverletzung, räuberischer Erpressung, Diebstählen und Raubüberfällen - zu unterschiedlichen Jugendstrafen verurteilt, die zum Teil zur Bewährung ausgesetzt wurden. Im Anschluss an das Urteil war die Rede von vergleichsweise harten Strafen. Die Untersuchungshaft der Gefängsnisstrafen wurde beispielsweise nicht auf die Strafe angerechnet. Experten sehen es nicht als erwiesen an, dass harte Strafen eine abschreckende Wirkung haben.