Gericht weist BUND-Klage gegen LNG-Terminal in Stade ab

Stand: 27.03.2025 19:35 Uhr

Der BUND ist mit einer Klage gegen das derzeit in Stade entstehende landseitige Terminal für Flüssiggas gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht stufte die Genehmigung als rechtmäßig ein.

Die Klage des Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) hatte sich gegen die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg für den Bau und Betrieb des bundesweit ersten landseitigen LNG-Terminals gerichtet. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage ab. Die Genehmigung sei nicht zu beanstanden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Gegen die Entscheidung vorgehen kann der BUND nicht, sie ist rechtskräftig.

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"Wir werden zur Versorgungssicherheit beitragen"

Die Entscheidung des Gerichts sei ein Beleg für die gute und sorgfältige Arbeit des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg und der Stadt Stade, hieß es in einer Stellungnahme der Betreiberin Hanseatic Energy Hub. "Wir werden mit dem landbasierten Terminal für verflüssigte Gase ab 2027 zur Versorgungssicherheit Deutschlands und Europas beitragen." Die Kapazitäten des Terminals seien langfristig an europäische Energieversorger vermarktet. "Diese haben zudem die Option, im Zuge der Energietransformation auf wasserstoffbasierte Energieträger wie Ammoniak umzustellen", so die Betreiberin weiter.

BUND setzt auf neue Bundesregierung

Beim BUND hingegen sorgte das Urteil für Enttäuschung. "Die niedrige Auslastung bestehender LNG-Terminals und deren geringe Bedeutung für die Versorgungssicherheit in Deutschland belegen, dass fest installierte LNG-Anlagen überflüssig sind", so BUND-Landesvorsitzende Susanne Gerstner laut einer Mitteilung. Die Energiesicherheit in Deutschland habe sich längst stabilisiert. "Eine Gasmangellage gibt es nicht." Mit der Genehmigung der Nutzung für fossiles Gas bis 2043 würden fossile Abhängigkeiten zementiert, das gehe zu Lasten künftiger Generationen. "Als BUND werden wir uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die LNG-Planungen von der neuen Bundesregierung überprüft und korrigiert werden", sagte Gerstner.

Gericht: Keine Verstöße gegen Naturschutzrecht

Der BUND hatte insbesondere "Mängel hinsichtlich der Betriebslaufzeit des Terminals, der Anlagensicherheit, des Klima- und Naturschutzes sowie unzureichender Sicherheitsabstände zu schutzbedürftigen Gebieten" gesehen. In seiner Begründung führte das Bundesverwaltungsgericht jedoch unter anderem aus, dass es für die Zulassung des Vorhabens ohne Belang sei, ob für das LNG-Terminal bis zum Ende des Genehmigungszeitraums ein Bedarf bestehe. Auch Verstöße gegen Naturschutzrecht lägen nicht vor.

Stationäres soll schwimmendes LNG-Terminal ablösen

Eine Visualisierung zeigt das geplante feste LNG-Terminal in Stade. © Hanseatic Energy Hub GmbH
So soll das permanente LNG-Terminal in Stade später aussehen.

Die Naturschutzorganisation BUND hatte im Dezember 2023 Widerspruch gegen die Genehmigung beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg eingereicht, der aber zurückgewiesen wurde. 2024 folgte die Klage. Das stationäre LNG-Terminal soll im Jahr 2027 das schwimmende Terminal ablösen. Geplant ist, dass die Anlage nach 2043 auf wasserstoffbasierte Energieträger wie verflüssigtes Ammoniak umgestellt wird. In der Stader Ortschaft Bützfleth ist für die Anlagen ein neuer Hafen gebaut worden, das Terminal-Schiff "Energos Force" ist jedoch entgegen der Planungen noch nicht in Betrieb. Wegen eines Vertragsstreits zwischen der bundeseigenen Deutschen Energy Terminal (DET) und der für die Infrastruktur an Land zuständigen Hanseatic Energy Hub (HEH) ist der Starttermin unklar.

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Dieses Thema im Programm:

Niedersachsen 18.00 | 27.03.2025 | 18:00 Uhr

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LNG (Liquefied Natural Gas)

Energie

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