Polizei: Keine Strafanzeigen nach abgebrochenem Wulf-Vortrag
Der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags hat sich mit dem Protest gegen einen Vortrag der niedersächsischen Bundestagsabgeordneten Mareike Wulf (CDU) an der Universität Göttingen beschäftigt.
Die Polizei hat am Donnerstag im Ausschuss Stellung zu dem Vorfall in Göttingen genommen: Demnach gibt es keine Strafanzeigen wegen der Aktion. Etwa 160 Protestierende hatten vergangene Woche einen Vortrag der CDU-Politikerin über das Selbstbestimmungsgesetz an der Uni Göttingen vereitelt - mit Trillerpfeifen, lauten Rufen und Klopfen gegen die Scheiben. Die Protestierenden warfen dem veranstaltenden "Ring Christlich-Demokratischer Studenten" (RCDS) unter anderem transfeindliche Aussagen vor.
Polizei: Keine Hinweise auf Gewaltbereitschaft
Nach Angaben der Polizei gab es keinerlei Hinweise, dass es zu körperlichen Übergriffen oder zum Stürmen des Hörsaals hätte kommen können. Fünf Streifenpolizistinnen und -polizisten seien vor der Uni postiert worden, um die Lage im Blick zu behalten. Die Beamten brachten die Bundestagsabgeordnete nach dem Protest dann auch aus dem Gebäude.
SPD und Grüne: Veranstalter für Sicherheit zuständig
CDU und AfD meinen, der Polizeieinsatz hätte im Verlauf des Vortrags neu bewertet werden müssen. Das sehen SPD und Grüne anders: Aus ihrer Sicht ist der Veranstalter in erster Linie für die Sicherheit zuständig. Sprich: Der "Ring Christlich-Demokratischer Studenten" hätte zusätzlich zu Ordnern einen Sicherheitsdienst beauftragen müssen. Bereits am Mittwoch hatte sich der Bundestag in einer Aktuellen Stunde mit der Störaktion beschäftigt.