Keine Gehaltserhöhung: Weitere VW-Manager scheitern mit Klagen
Mehr als 100 Volkswagen-Manager haben geklagt, weil wegen des Sparkurses Zahlungen ausblieben. Das Arbeitsgericht Braunschweig lehnte bereits einige Klagen ab. Weitere folgten nun - mit einer Ausnahme.
Im Rahmen der Einsparungen bei VW sollen auch außertariflich Beschäftigte auf Prämien und Gehaltserhöhungen verzichten. Mitte Oktober wies das Gericht die ersten 23 Klagen ab. Zwei weitere VW-Beschäftigte scheiterten nun ebenfalls mit ihren Klagen, wie das Arbeitsgericht Braunschweig am Montag mitteilte. Die Zusage von Volkswagen zur Zahlung sei nicht verbindlich gewesen, hieß es. Es habe zwar eine Mitteilung des Unternehmens im März vergangenen Jahres gegeben. Diese sei aber nicht ausreichend gewesen. Um den Anspruch geltend machen zu können, hätte es eine Vertragsänderung in Schriftform geben müssen, teilte das Gericht mit.
Ausnahmefall: Ein Kläger erhält die Prämie
Einem Kläger jedoch sprach das Gericht am Montag die geforderte Prämie in Höhe von 1.000 Euro zu. Grund dafür ist laut Gericht, dass der Arbeitsvertrag in diesem Fall anders ausgestaltet gewesen sei. Bei der Prämie handele es sich um den zweiten Teil einer Zahlung zum Inflationsausgleich. Eine Gehaltserhöhung bliebe aber auch bei diesem Kläger aus. Den Angaben zufolge geht es um eine Tariferhöhung von 3,3 Prozent. Überwiegend handele es sich bei den Klägerinnen und Klägern um Mitarbeitende, die im Rahmen sogenannter Zeit-Wertpapiere frühzeitig in den Ruhestand gegangen sind. Sie stehen aber weiterhin auf der Gehaltsliste des Automobilunternehmens.