Keine Gehaltserhöhung für Ex-VW-Manager: Gericht weist Klagen ab
Haben Ex-VW-Manager einen Anspruch auf Gehaltserhöhungen, die ihnen wegen des Sparkurses gestrichen wurden? Darüber hat das Arbeitsgericht in Braunschweig verhandelt - und etliche Klagen abgewiesen.
In 23 von 26 am Dienstag verhandelten Fällen entschied das Gericht, dass die Ex-Manager keinen Anspruch auf das Geld haben. Als Begründung nannte die Vorsitzende Richterin, dass VW den außertariflich Beschäftigten die Weitergabe der Tariferhöhung in einer internen Mitteilung in Aussicht gestellt hatte. Diese Erklärung allein reiche aber nicht aus, um eine Vertragsveränderung zu bewirken, so die Vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht Braunschweig. Sie sei nicht rechtsverbindlich gewesen, da die Kläger keinerlei Anspruch erworben hätten.
100 weitere Klagen stehen noch aus
In den anderen drei Fällen soll am 4. November entschieden werden, wie ein Gerichtssprecher sagte. Bei ihnen gebe es noch eine gesonderte Stellungnahmefrist für die Kläger. Ausstehend sind darüber hinaus noch die Klagen von rund 100 weiteren früheren VW-Führungskräften. Auch sie sollen am Arbeitsgericht in Braunschweig verhandelt werden. VW zeigte sich indes zufrieden. "Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist und begrüßen die Entscheidung der Kammer", sagte ein Unternehmenssprecher.
Außertarifliche Verträge
Den überwiegend ehemaligen Managern des VW-Konzerns geht es um Weitergabe einer Gehaltserhöhung sowie einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich bei den Klägern fast durchweg um außertariflich bezahlte Führungskräfte im Vorruhestand, die bei VW weiter auf der Gehaltsliste stehen. Sie hatten sich über Möglichkeiten sogenannter Zeitwertpapiere freistellen lassen. VW-Mitarbeitende konnten so über eine Umwandlung ihrer Entgeltbestandteile früher in den Ruhestand gehen - bei Fortzahlungen ihrer Bezüge. Nur einer der Kläger ist laut Gericht noch im aktiven Dienst des Autobauers.
Streit um 3,3 Prozent Gehaltserhöhung
Bei ihrer Klage beriefen sich die Manager laut Gericht auf eine Zusage von VW aus dem März 2023: Damals soll den Managern zugesichert worden sein, dass die Leistungen aus dem letztjährigen Tarifabschluss auch dem Management und den außertariflich Beschäftigten gewährt werden sollten. Anfang 2024 informierte der Konzern die Manager dann allerdings, dass wegen des Sparprogramms des Unternehmens das Geld nicht gezahlt werde. Die eigentlich für Mai anstehende Gehaltserhöhung um 3,3 Prozent sowie die 1.000 Euro Inflationsausgleichsprämie entfielen dadurch.
VW: "Halten Klage für unbegründet"
VW hatte die Forderungen im Vorfeld zurückgewiesen. "Wir halten die entsprechenden Klagen für unbegründet und werden unsere Rechtsauffassung vor Gericht darlegen", hatte ein VW-Sprecher im Vorfeld des Verfahrens erklärt. Damit war der Konzern - zumindest in der Mehrzahl der Fälle - offenbar erfolgreich.