Windkraftanlagen: Anwohner sollen finanziell profitieren
Mit einem neuen Gesetz sollen Anwohner in Niedersachsen vom Ausbau erneuerbarer Energien finanziell profitieren. Die rot-grüne Landesregierung will Niedersachsen bis 2040 klimaneutral machen.
Durch das am Mittwoch von der Landesregierung beschlossene Gesetz soll der Ausbau von erneuerbaren Energien beschleunigt werden. Neben der Bürgerbeteiligung sieht das neue Gesetz auch kommunale Wind-Flächenziele und eine sogenannte Akzeptanzabgabe vor, die die Anlagenbetreiber an die Kommunen zahlen müssen.
Anwohnern werden vor dem Bau neuer Anlagen Angebote gemacht
Für Anwohner geht es dabei um Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die erst noch errichtet werden sollen. Projekt-Verantwortliche müssen in der Planungsphase solcher Windkraft-Projekte Anwohnerinnen und Anwohnern in einem Umkreis von 2,5 Kilometern entsprechende Angebote machen. Für die Ausschüttung gibt es laut Energieministerium unterschiedliche Möglichkeiten, etwa niedrige Strompreise, Direktzahlungen oder die Beteiligung an Bürgerenergiegenossenschaften. Die Bürgerinnen und Bürger sollen durchschnittlich mit 0,1 Cent je eingespeister Kilowattstunde berücksichtigt werden. "Diese direkte Beteiligung der Menschen vor Ort ist neu und bundesweit einzigartig", sagte Energieminister Christian Meyer (Grüne) am Mittwoch.
Bürgerinnen und Bürger sollen von den Energie-Anlagen profitieren
Die Akzeptanzabgabe für die Kommunen soll sich auf 0,2 Cent je eingespeiste Kilowattstunde belaufen. Das sind laut dem Umweltministerium rund 30.000 Euro pro Jahr für jedes neue Windrad. "Die Kommunen müssen diese Gelder zur Akzeptanzsteigerung für Energie-Anlagen einsetzen. So landet das Ganze dann auch bei den Bürgerinnen und Bürgern", erklärte Thordies Hanisch, energiepolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, am Mittwoch. Dabei geht es dann beispielsweise um Ausgaben für ein Hallenbad, eine Solaranlage auf dem Dach der Kita, ein Kulturfestival oder für den Naturschutz. Die Politiker vor Ort müssen laut dem Umweltministerium den Menschen einmal im Jahr sagen, wofür sie das Geld ausgegeben haben.
2,2 Prozent der Landesfläche sollen für Windanlagen zur Verfügung stehen
Bis 2032 sollen die Flächenvorgaben des Landes für Windkraftanlagen erreicht werden. Wissenschaftler haben ermittelt in welchen Landkreisen und Kommunen sich wieviel Flächen für Windkraft-Anlagen eignen. Der Höchstwert von vier Prozent wurde für die Landkreise Lüneburg, Rotenburg und Uelzen festgelegt, für die Stadt Osnabrück hingegen nur 0,02 Prozent. In Zukunft sollen 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen bereitstehen - das entspricht rund einer Verdopplung der bisher genutzten Fläche.