Telefonische Krankschreibung ist ab sofort wieder möglich
Die telefonische Krankschreibung ist seit Donnerstag wieder möglich - und kann dauerhaft genutzt werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschlossen.
Das heißt allerdings nicht, dass Patientinnen und Patienten dann das Recht haben, sich vom Hausarzt per Telefon krankschreiben zu lassen. Nach Informationen des NDR Niedersachsen bedeutet es nur, dass Praxen Patienten telefonisch krankschreiben dürfen. Voraussetzung ist dabei, dass keine Videosprechstunde möglich ist und Patientinnen und Patienten der jeweiligen Hausarztpraxis bereits bekannt sind. Zudem dürfen Betroffene keine schweren Symptome haben. Ärztinnen und Ärzte können dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal fünf Tage ausstellen.
Krankschreibung während Corona-Pandemie bewährt
Die Krankschreibung per Telefon war ursprünglich während der Corona-Pandemie als Sonderregelung eingeführt und dann nach mehreren Verlängerungen im Frühjahr beendet worden. Die nun beschlossene Maßnahme geht darüber hinaus. Einerseits soll sie dauerhaft gelten - zudem ist sie nicht nur für Infektionskrankheiten gültig. Praxisteams sollen durch die Regelung entlastet und das Infektionsrisiko in den Wartezimmern gesenkt werden.
Philippi verweist auf Videosprechstunde
Bereits im Vorfeld hatten sich Niedersachsens Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung (KVN) und die Ärztekammer für die Regelung ausgesprochen. Patienten, die sich nur krankschreiben lassen wollten, kosteten Zeit und blockierten Termine, so die KVN. Außerdem steckten sich dann weniger Menschen in Wartezimmern bei anderen Erkrankten ann. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hatte zudem darauf verwiesen, dass Krankschreibungen per Videosprechstunde bereits möglich seien - "sofern die Praxis diese Möglichkeit anbietet und für die Diagnose keine persönliche körperliche Untersuchung notwendig ist".
Von der Ärztekammer in Niedersachsen (ÄKN) hatte es nach dem Wegfall der Regelung am 1. April 2023 grundsätzlich Kritik gegeben. Die Menschen könnten selbst einschätzen, ob sie in die Praxis kommen müssten, hatte die ÄKN-Vizepräsidentin Marion Charlotte Renneberg gesagt.