Verdächtiger Staatsanwalt: Andere Behörde übernimmt Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt nicht mehr gegen einen mutmaßlich korrupten Staatsanwalt aus den eigenen Reihen. Das niedersächsische Justizministerium hat den Fall nun nach Oldenburg delegiert.
Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) habe den Oldenburger Generalstaatsanwalt Andreas Heuer mit den weiteren Untersuchungen betraut, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. Heuer müsse nun eine Staatsanwaltschaft aus seinem Zuständigkeitsbereich für die Ermittlungen bestimmen, hieß es. Infrage kommen die Anklagebehörden in Aurich, Oldenburg oder Osnabrück. Zuvor hatte die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" (HAZ) berichtet.
Künftig immer eine andere Behörde zuständig
Wahlmann gab auch die Anweisung, dass Untersuchungen bei Verfehlungen im eigenen Haus künftig grundsätzlich an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Bislang galt die Regel, dass für interne Ermittlungen zunächst die örtliche Staatsanwaltschaft zuständig ist. Auch die Staatsanwaltschaft Hannover hatte lange gegen den mutmaßlich korrupten Kollegen ermittelt - allerdings ohne Erfolg. Wahlmann hatte deshalb Kritik für ihren Umgang mit dem Fall einstecken müssen. Zunächst hatte das Ministerium argumentiert, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover gegen den eigenen Kollegen aus seiner Sicht kein Problem und gut vertretbar seien. Die CDU-Fraktion im niedersächsichen Landtag hatte diese Entscheidung als "untragbar" bezeichnet.
Seit Jahren wurde ein "Maulwurf" vermutet
Der 39 Jahre alte Staatsanwalt wird verdächtigt, jahrelang gegen Geld Dienstgeheimnisse an eine international operierende Kokainbande verraten und im Jahr 2021 vor einer bundesweiten Razzia gewarnt zu haben. Schon damals sei man davon ausgegangen, dass es einen "Maulwurf" bei den Behörden geben müsse, hatte ein Abteilungsleiter des Justizministeriums im Landtag gesagt. Bereits im November 2022 waren Räumlichkeiten des verdächtigen Staatsanwalts durchsucht worden - ohne Ergebnis. Der Mann sitzt inzwischen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall, des Verrats von Dienstgeheimnissen und Strafvereitelung in Untersuchungshaft.