Silvester 2023 in Niedersachsen: Hier ist Feuerwerk verboten

Stand: 31.12.2023 10:12 Uhr

Zu Silvester wird das Thema Feuerwerk wieder aktuell und damit die Frage - wo dürfen in Niedersachsen Feuerwerkskörper gezündet werden und wo nicht? Die wichtigsten Informationen im Überblick.

von Margarita Ilieva

Wegen der angespannten Hochwasserlage hat die Gemeinde Lilienthal im Landkreis Osterholz ein Feuerwerksverbot erlassen. Das soll die Einsatzkräfte entlasten. Viele Gemeinden und Landkreise - wie der Landkreis Celle - verbieten das Zünden von Feuerwerk zwar nicht, rufen aber zum Verzicht auf. Auch Innenministerin Daniela Behrens (SPD) ruft zur Solidarität mit den Einsatzkräften auf. Mit Feuerwerk solle nicht leichtsinnig umgegangen werden, so die Ministerin.

Kirchen und Krankenhäuser sind tabu

Im Allgemeinen gilt das Sprengstoffgesetz des Bundes - auch für Niedersachsen. Verboten ist demnach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Reet- und Fachwerkhäusern. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur von Erwachsenen am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen können Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren drohen.

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In einigen Städten und Gemeinden - wie zum Beispiel in Northeim, Einbeck, Bad Gandersheim und Hann. Münden - führen die gesetzlichen Regelungen dazu, dass in ganzen Innenstädten oder Ortskernen kein Feuerwerk gezündet werden darf - weil nirgends die Sicherheitsabstände zu den historischen Fachwerkgebäuden eingehalten werden können. Die Inselgemeinde Langeoog bittet darum, überall auf private Feuerwerke zu verzichten.

Nach Corona sind die Auflagen unterschiedlich

Während in der Coronavirus-Pandemie ein weitestgehendes Böllerverbot sowohl Großstädte wie Hannover und Göttingen, aber auch kleinere niedersächsische Gemeinden umfasste, fallen die Auflagen in diesem Jahr unterschiedlich aus. Der NDR Niedersachsen hat bei mehreren Kommunen nachgefragt, wie eine Regelung für Feuerwerksverbotszonen aussieht - hier eine Übersicht.

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Das Bild zeigt ein Feuerwerk am Nachthimmel von Hannover. © picture-alliance/ dpa-Bildfunk Foto: Julian Stratenschulte

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Feuerwerks- und Böllerverbot: In diesen Städten gibt es an Silvester Einschränkungen 

Wenn eine Kommune keine zusätzliche Verfügungen mit Verbotszonen erlässt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Einschränkungen, das heißt: Verbot von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Laut Gesetz können zuständige Behörden aber auch zusätzlich zu den allgemeinen Regeln anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände in bestimmten Teilen von Gemeinden nicht abgebrannt werden dürfen.

  • Goslar: Die Stadt Goslar erlässt wie in den Vorjahren zum Schutz der Altstadt vorsorglich ein Abbrennverbot. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen wegen der besonderes Brandempfindlichkeit der Gebäude keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II - wie Kleinfeuerwerk, Raketen oder Knallkörper - abgebrannt werden. Ebenfalls verboten ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Welche Bereiche genau das sind, hat die Stadt auf ihrer Internetseite aufgeführt. Wer trotz des Verbots zündelt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

  • Lüneburg: Gemütlich statt laut soll es in der Hansestadt Lüneburg in diesem Jahr zugehen. Daher gilt ein Feuerwerksverbot in der gesamten Innenstadt sowie auf dem Kalkberg. Zum Schutz der Altstadt und der Natur ruft die Hansestadt zur Einhaltung der Auflagen auf und begrüßt das Feiern "gemütlich mit Wunderkerzen und Sektglas in der Hand statt mit lauter Knallerei", wie es auf der Webseite der Stadt heißt. 

  • Celle: Das im Sprengstoffgesetz verankerte Verbot des Zündens von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern sowie in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie Reetdachhäusern gilt in Celle nicht nur rund um Silvester, sondern ganzjährig. Das Verbot gilt im sogenannten Inneren Ring, also im Bereich, der von den Straßen Südwall, Kleiner Plan, Am Heiligen Kreuz, Schuhstraße, Kanzleistraße und Schlossplatz umschlossen wird.

  • Hannover: Auch dieses Jahr gibt es in Hannovers Innenstadt aus Sicherheitserwägungen wieder ein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern, wie die Polizei mitteilte. Die Verbotszone in Hannover erstreckt sich vom Opernplatz über Kröpcke, Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung, Georgstraße bis zum Steintor und umfasst ebenso die Bahnhofstraße, den Ernst August Platz und den Bereich des Raschplatzes. Das Verbot gilt vom 31. Dezember, 20 Uhr, bis zum 1. Januar, 3 Uhr. Zudem untersagt die Bundespolizei vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis zum 1. Januar, 8 Uhr, das Mitführen und Abbrennen von Pyrotechnik im Bahnhof - dazu zählen auch frei verkäufliche Feuerwerkskörper.

  • Hameln: In Hameln wird auch zum Jahreswechsel 2023/24 ein Böller- und Feuerwerkverbot in der Altstadt gelten. Wie im vergangenen Jahr gilt die Regelung für den gesamten Bereich, der von Thiewall, Kastanienwall, Ostertorwall, Münsterwall und der Weser umschlossen wird. Anders als im vergangenen Jahr sind Böller und Feuerwerk auch auf der Klüt, dem Hamelner Hausberg, verboten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

  • Hildesheim: In folgenden Gebieten mit Fachwerkhäusern ist besonders auf die gesetzliche Regelung zu achten: Kesslerstraße, Lappenberg, Brühl und Marktplatz. Aber nicht nur in der Innenstadt und in Gebieten mit geschlossener Fachwerkbebauung darf kein Feuerwerk entzündet werden, sondern auch nicht in der Nähe von einzeln stehenden Fachwerkhäusern. Selbstverständlich sind beim Umgang mit Silvesterböllern oder -raketen Personen- und Sachbeschädigungen auszuschließen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

  • Hann. Münden: Feuerwerk ist im Bereich der Kernstadt nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Die Stadt stellt Abbrennplätze für Silvesterfeuerwerk auf dem unteren Tanzwerder sowie auf dem Parkplatz am Hochbad auf dem Rattwerder zur Verfügung.

  • Göttingen: Zum Schutz von Menschen und Gebäuden gilt zum Jahreswechsel in der gesamten Innenstadt ein Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2. Innerhalb der Wallanlagen und auf dem Wall einschließlich des Albani-Parkplatzes darf am Sonntag, 31. Dezember 2023, und am Montag, 1. Januar 2024 kein Feuerwerk der Kategorie F2 gezündet werden. Für die restlichen Tage im Jahr ist das Abfeuern von Produkten dieser Kategorie ohnehin grundsätzlich verboten.

  • Peine: Aufgrund der Ausschreitungen vergangenes Jahr hat die Stadt Peine für die Südstadt ein Böllerverbot beschlossen. Betroffen ist demnach das Gebiet zwischen Herner-Platz, Feldstraße, Wiesenstraße, Fuhsering, Kirchhofstraße, Braunschweiger Straße, Parkplatz Osterstraße und Gerhard-Lucas-Meyer-Straße. Das Verbot gelte auch für die gesamte Nord-Süd-Brücke, von der Kreuzung Woltorfer Straße/Richard-Langeheine-Straße bis zur Kreuzung Ilseder Straße/Feldstraße.

  • Duderstadt: In Duderstadt darf gemäß der gesetzlichen Regelung innerhalb der historischen Altstadt kein Feuerwerk abgebrannt werden. Betroffen ist der Bereich innerhalb der Walles sowie die Kreuzungsbereiche der Bahnhofs-, Neutor-, Obertor-, Steintor- und Westertorstraße, heißt es auf der Webseite der Stadt. Außerhalb der Altstadt bittet die Stadt Duderstadt auch um Rücksichtnahme in der Nähe von Gewerbegebieten, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen.

  • Osterode: Nach einem Brand in der Silvesternacht 1998 hat die Stadt Osterode ein Feuerwerksverbot in der Altstadt eingeführt. Auch in diesem Jahr dürfen im Bereich zwischen der Bahnlinie, der Söse sowie der B241 keine Böller und Raketen gezündet werden. Die Stadt Osterode mahnt grundsätzlich zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Feuerwerkskörpern.

  • Northeim: Das Abbrennen von Feuerwerk im Bereich der historischen Altstadt verboten. Außerhalb dieses Bereichs, insbesondere in den Ortschaften, müssen Mindestabstände eingehalten werden. Vor allem in den Ortskernen mit historischen Fachwerkgebäuden dürfte es demnach aber so sein, dass die Sicherheitsabstände nirgends eingehalten werden könnten.

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