Silvester in Northeim: Böller in historischem Ortskern verboten
In der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Northeim sei ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper aufgenommen worden. Hiernach sei das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 im Bereich der historischen Altstadt Northeims, begrenzt durch die Wilhelmstraße, Friedrichstraße, Göttinger Straße ab Friedrichstraße in Richtung Norden, Breiter Weg, Friedrich-Ebert-Wall, In der Fluth, verboten.
Feuerwerk: Sicherheitsabstände können nicht eingehalten werden
Nach Angaben der Stadt Northeim bedeute dies, dass innerhalb des oben genannten Innenstadtrings keinerlei Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände zulässig ist und außerhalb dieses Bereichs, insbesondere in den Ortschaften, nur unter Einhaltung der Mindestabstände. Vor allem in den Ortskernen mit historischen Fachwerkgebäuden dürfte es demnach aber so sein, dass die Sicherheitsabstände nirgends eingehalten werden könnten.