Silvester 2023: Wer darf welches Feuerwerk zünden?
Viele wollen zu Silvester wieder Böller kaufen. Aber wer darf welches Feuerwerk zünden? Das hat der Bund festgelegt. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen rechnen - auch in Niedersachsen.
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk, früher "Feuerwerksspielzeug") dürfen laut dem Bundesinnenministerium von Personen ab dem vollendetem 12. Lebensjahr benutzt werden. Silvesterfeuerwerk gehört zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F2. Diese dürfen dieses Jahr bereits ab dem 28. Dezember an Personen über 18 abgegeben werden. Abgebrannt werden dürfen sie von diesen Personen nur am 31. Dezember und 1. Januar - dort, wo es erlaubt ist. An allen anderen Tagen des Jahres ist für den Erwerb und die Verwendung dieses Feuerwerks eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis, ein Befähigungsschein oder eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.
Feuerwerk: Wo gelten auch Silvester Ausnahmen?
Vier besondere Typen der Kategorie F2 dürfen laut Ministerium auch an Silvester und Neujahr nur von besonders qualifizierten Personen mit Befähigungsschein oder Erlaubnis abgebrannt werden. Dies betrifft:
- Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz
- Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse
- Schwärmer
- pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand
Das gleiche gilt demnach für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4. Auch dieses Feuerwerk darf nur von besonders qualifizierten Personen mit Befähigungsschein abgebrannt werden. Laut dem Bundesinnenministerium können Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen jeweils als Ordnungswidrigkeit mitGeldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.