Das Bild zeigt ein Feuerwerk am Nachthimmel von Hannover. © picture-alliance/ dpa-Bildfunk Foto: Julian Stratenschulte

Silvester 2023: Wer darf welches Feuerwerk zünden?

Stand: 31.12.2023 09:28 Uhr

Viele wollen zu Silvester wieder Böller kaufen. Aber wer darf welches Feuerwerk zünden? Das hat der Bund festgelegt. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen rechnen - auch in Niedersachsen.

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk, früher "Feuerwerksspielzeug") dürfen laut dem Bundesinnenministerium von Personen ab dem vollendetem 12. Lebensjahr benutzt werden. Silvesterfeuerwerk gehört zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F2. Diese dürfen dieses Jahr bereits ab dem 28. Dezember an Personen über 18 abgegeben werden. Abgebrannt werden dürfen sie von diesen Personen nur am 31. Dezember und 1. Januar - dort, wo es erlaubt ist. An allen anderen Tagen des Jahres ist für den Erwerb und die Verwendung dieses Feuerwerks eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis, ein Befähigungsschein oder eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.

VIDEO: Diskussionen um Böllerverbot an Silvester (27.11.2023) (1 Min)

Feuerwerk: Wo gelten auch Silvester Ausnahmen?

Vier besondere Typen der Kategorie F2 dürfen laut Ministerium auch an Silvester und Neujahr nur von besonders qualifizierten Personen mit Befähigungsschein oder Erlaubnis abgebrannt werden. Dies betrifft:

  • Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz
  • Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse
  • Schwärmer
  • pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand

Das gleiche gilt demnach für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4. Auch dieses Feuerwerk darf nur von besonders qualifizierten Personen mit Befähigungsschein abgebrannt werden. Laut dem Bundesinnenministerium können Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen jeweils als Ordnungswidrigkeit mitGeldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Karte: Hier ist das Silvesterfeuerwerk verboten

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Ein Banner in der Altstadt von Lüneburg weist eine Zone aus, in der das Anzünden von Feuerwerk untersagt ist. © picture alliance/dpa | Philipp Schulze Foto: Philipp Schulze

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Dieses Thema im Programm:

Hallo Niedersachsen | 27.11.2023 | 19:30 Uhr

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