Feuerwerk Silvester 2023: Bis zu 50.000 Euro Strafe möglich
Viele Niedersachsen wollen zu Silvester selbst Feuerwerk oder Böller zu zünden. Wer sich dabei allerdings nicht an die Regeln hält, muss mit hohen Strafen rechnen und könnte sogar im Gefängnis landen.
Laut dem Bundesinnenministerium können Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen jeweils als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk ist demnach eine Straftat, für die eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen drohen. Bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert seien Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich. Nach Angaben des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung gilt in Niedersachsen das Sprengstoffgesetz des Bundes.
Silvester: Kein Feuerwerk bei Kirchen und Krankenhäusern
Laut dem Sprengstoffgesetz des Bundes ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Außerdem kann demnach die zuständige Behörde anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände in bestimmten Teilen von Gemeinden nicht abgebrannt werden dürfen.
Karte: Hier ist das Silvesterfeuerwerk verboten
Nur für Erwachsene: Feuerwerk der Kategorie F2
Silvesterfeuerwerk gehört zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, die nur von Personen über 18 Jahren am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden dürfen. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk, früher "Feuerwerksspielzeug") dürfen von Personen ab dem vollendetem 12. Lebensjahr benutzt werden.