Krankenhausreform im Bundestag: Philippi weitgehend zufrieden
Nach mehreren Änderungen am Gesetzentwurf sind viele Bedenken Niedersachsens gegen die Krankenhausreform ausgeräumt. Nun hat der Bundestag am Donnerstag den Änderungen am Gesetzesentwurf zugestimmt.
Niedersachsen habe im parlamentarischen Verfahren seine Handschrift in dem Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform hinterlassen können. Im Großen und Ganzen sei er jetzt mit der geplanten Reform zufrieden, sagte der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) dem NDR Niedersachsen. Seine größten Bedenken seien ausgeräumt. Das Wichtigste: Krankenhäuser, deren Erhalt der Gesundheitsminister für notwendig hält, sieht Philippi durch die Reform nicht mehr gefährdet.
Fachkrankenhäuser dürfen kooperieren
So sei der Erhalt vieler Fachkrankenhäuser in Niedersachsen gesichert, weil sie nicht mehr zwingend eine Abteilung für innere Medizin und Chirurgie anbieten müssten. Die Reform erlaube Kooperationen untereinander. Auch die kinderchirurgischen Abteilungen, die es in Niedersachsen neben der Medizinischen Hochschule in Hannover (MHH) gibt, könnten erhalten bleiben, weil sie nicht mehr zwingend fünf Fachärzte beschäftigen müssten, so der niedersächsische Gesundheitsminister.
Kleine Kliniken auf dem Land besser abgesichert
Gestärkt würden außerdem kleine Krankenhäuser auf dem Land, die für die medizinische Grundversorgung wichtig seien, wie die Klinik in Bad Gandersheim. Denn sie könnten nun mit zusätzlichen Betten auch Kurzzeitpflege anbieten. Darüber hinaus bekomme die Landesregierung mehr Spielraum, um sogenannte Sicherstellungskrankenhäuser auf dem Land finanziell unterstützen zu dürfen, auch wenn sie nicht genügend Fälle behandelten. Als Beispiel nannte Philippi das Krankenhaus in Dannenberg im Wendland.
Weiter Kritik von niedersächsischer Krankenhausgesellschaft
Ganz anders bewertet die niedersächsische Krankenhausgesellschaft den geänderten Gesetzesentwurf. Aus ihrer Sicht sind die Forderungen der Länder nach wie vor nicht ausreichend berücksichtigt worden. Ihre Kritik: Die Krankenhäuser blieben unterfinanziert, die Reform sei zu bürokratisch, die Länder hätten zu wenig eigenen Spielraum bei der Krankenhausplanung. Außerdem seien die Folgen der Reform nicht absehbar, weil das Bundesgesundheitsministerium die entsprechende Analyse immer noch nicht vorgelegt habe.
CDU-Landtagsfraktion: Reform ist "völlig inakzeptabel"
Das kritisiert auch die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion. Der Vorsitzende Sebastian Lechner bezeichnete die beschlossene Krankenhausreform zudem als "völlig inakzeptabel". Die Folgen der Finanzierungssystematik seien unklar, die Reform würde auf Kosten der Beitragszahler ausgetragen. "Der Bundesgesundheitsminister missachtet nach wie vor die Planungshoheit der Länder, das Gesetz wurde phasenweise sogar komplett an den Ländern vorbei konzipiert", teilte Lechner mit. Er forderte die Landesregierung und den niedersächsischen Gesundheitsminister Philippi deshalb auf, die Reform im Bundesrat abzulehnen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Am 22. November wollen die Länder über die umstrittene Reform debattieren.
Niedersächsische Zustimmung mit Vorbehalt
Die beschlossenen Gesetzespläne sind im Bundesrat zwar nicht zustimmungspflichtig, die Länder können den Entwurf mit einem Vermittlungsausschuss aber ausbremsen. "Wir haben bis zu diesem Zeitpunkt noch eine Menge Arbeit zu tun", erklärte Philippi dem NDR Niedersachsen. Er macht seine Zustimmung zu dem Gesetz im Bundesrat unter anderem von der noch fehlenden Auswirkungsanalyse des Bundesgesundheitsministeriums abhängig. Sie müsse zeigen, dass die Reform keine negativen Folgen habe, so Philippi. Außerdem fordern die Länder vom Bund eine Soforthilfe für notleidende Kliniken in Höhe von sechs Milliarden Euro. Das Geld soll verhindern, dass jetzt Krankenhäuser bankrottgehen, die langfristig noch gebraucht würden.