Eine Krankenpflegerin und ein Krankenpfleger schieben ein Krankenbett durch den Gang einer Station eines Krankenhauses. © picture alliance/dpa Foto: Marijan Murat

Krankenhausreform im Bundestag: Philippi weitgehend zufrieden

Stand: 15.10.2024 18:42 Uhr

Nach mehreren Änderungen am Gesetzentwurf sind viele Bedenken Niedersachsens gegen die Krankenhausreform ausgeräumt. Am Mittwoch entscheidet in Berlin der Gesundheitsausschuss, anschließend der Bundestag.

von Katharina Seiler

Niedersachsen habe im parlamentarischen Verfahren seine Handschrift in dem Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform hinterlassen können. Im Großen und Ganzen sei er jetzt mit der geplanten Reform zufrieden, sagte der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) dem NDR. Seine größten Bedenken seien ausgeräumt. Das Wichtigste: Krankenhäuser, deren Erhalt der Gesundheitsminister für notwendig hält, sieht Philippi durch die Reform nicht mehr gefährdet.

Fachkrankenhäuser dürfen kooperieren

Andreas Philippi (SPD), Gesundheitsminister von Niedersachsen © picture alliance Foto: Moritz Frankenberg
Gesundheitsminister Andreas Philippi sieht besonders kleine Kliniken durch die Krankenhausreform gestärkt. (Archiv)

So sei der Erhalt vieler Fachkrankenhäuser in Niedersachsen gesichert, weil sie nicht mehr zwingend eine Abteilung für innere Medizin und Chirurgie anbieten müssten. Die Reform erlaube nun auch Kooperationen untereinander. Auch die kinderchirurgischen Abteilungen, die es in Niedersachsen neben der Medizinischen Hochschule in Hannover (MHH) gibt, könnten erhalten bleiben, weil sie nicht mehr zwingend fünf Fachärzte beschäftigen müssten, so der niedersächsische Gesundheitsminister.

Kleine Kliniken auf dem Land besser abgesichert

Gestärkt würden außerdem kleine Krankenhäuser auf dem Land, die für die medizinische Grundversorgung wichtig seien, wie die Klinik in Bad Gandersheim. Denn sie könnten nun mit zusätzlichen Betten auch Kurzzeitpflege anbieten. Darüber hinaus bekomme die Landesregierung mehr Spielraum, um sogenannte Sicherstellungskrankenhäuser auf dem Land finanziell unterstützen zu dürfen, auch wenn sie nicht genügend Fälle behandelten. Als Beispiel nannte Philippi das Krankenhaus in Dannenberg im Wendland.

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Weiter Kritik von niedersächsischer Krankenhausgesellschaft

Ganz anders bewertet die niedersächsische Krankenhausgesellschaft den geänderten Gesetzesentwurf. Aus ihrer Sicht sind die Forderungen der Länder nach wie vor nicht ausreichend berücksichtigt worden. Ihre Kritik: Die Krankenhäuser blieben unterfinanziert, die Reform sei zu bürokratisch, die Länder hätten zu wenig eigenen Spielraum bei der Krankenhausplanung. Außerdem seien die Folgen der Reform nicht absehbar, weil das Bundesgesundheitsministerium die entsprechende Analyse immer noch nicht vorgelegt habe.

Niedersächsische Zustimmung mit Vorbehalt

Das kritisiert auch der niedersächsische Gesundheitsminister Philippi. Seine Zustimmung zu dem Gesetz im Bundesrat am 22. November macht er deshalb auch von dieser Analyse des Bundesgesundheitsministeriums abhängig. Sie müsse zeigen, dass die Reform keine negativen Folgen habe, so Philippi.

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