Kommentar zur Bohrung vor Borkum: "Warum Gas aus der Nordsee?"
Die Landesbergbaubehörde mit Sitz im Harz hat die Gasbohrung im Meeresgrund genehmigt. Aber es wird deshalb nicht sofort losgehen. Und das ist gut so. Das ganze Projekt könnte vor Gericht scheitern.
Ein Kommentar von Christina Gerlach
Die Deutsche Umwelthilfe wird gegen diese Genehmigung klagen, mit Aussicht auf Erfolg. Vergangene Woche war sie bereits erfolgreich vor Gericht. Da ging es um ein Seekabel, das die niederländische Bohrplattform mit Öko-Strom aus einem deutschen Offshore-Windpark versorgen soll.
Ausgleichsmaßnahmen sind moderner Ablasshandel
Der Öl- und Gaskonzern One-Dyas wollte sich von Ausgleichsmaßnahmen freikaufen - für mich moderner Ablasshandel. One-Dyas hatte übrigens ordentlich Druck gemacht, in einem Drohbrief an die Landesregierung in Hannover den grünen Umweltminister Christian Meyer und seine Naturschutzbehörde massiv kritisiert, Schadensersatzansprüche angekündigt. Hat offenbar gewirkt. Kurze Zeit später war die Genehmigung für das Kabel da.
Was ist hinter den Kulissen gelaufen?
Da frage ich mich schon, was da hinter den Kulissen gelaufen ist. Und warum macht Meyer das mit, als erklärter Gegner der Gasbohrung? Setzt er insgeheim auf den Erfolg der Klagen der Umweltschützer? Weil er sich selbst nicht durchsetzen kann?
Es gibt keinen Gasmangel
Es geht um ein Prozent des deutschen Gasverbrauchs. Das ist doch lächerlich. Deutschland hat keine Gasmangellage. Die Speicher sind voll, die LNG-Terminals nicht ausgelastet. Die Abkehr von fossiler Energie beschlossene Sache. Warum also Gas aus der Nordsee?
Grüne Außenministerin muss jetzt Farbe bekennen
Das sollte auch die grüne Außenministerin ehrlich beantworten. Annalena Baerbock muss nämlich jetzt zustimmen, dass One-Dyas unter deutschem Meeresgrund bohren darf. Das erste Gas soll im Dezember strömen. Das wird schwierig, denn die Deutsche Umwelthilfe will alle Genehmigungen beklagen. Durch die Instanzen. Recht haben sie, die Umweltschützer. Ob sie Recht bekommen, entscheiden die Gerichte.