Gebühren für Langzeitstudierende fallen - aber nicht 2023
Studierende, die in Niedersachsen die Regelstudienzeit überschreiten, müssen Langzeitstudiengebühren zahlen. Das will die Landesregierung ändern. Die Abschaffung brauche aber noch Zeit, heißt es.
In diesem Jahr können Langzeitstudierende nicht mehr auf das Wegfallen der Gebühr hoffen. Das stellte Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) klar: "Wir werden finanziell nicht alle Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im ersten Jahr umsetzen können." Er werde aber an dem Ziel festhalten. "Wir haben das fest vereinbart und das wird es innerhalb der fünf Jahre auch geben", versprach der Minister.
Mohrs: Gebühr ist kein konstruktiver Weg
500 Euro pro Semester werden nach dem Hochschulgesetz fällig, wenn die Regelstudienzeit und auch mehrere "Toleranzsemester" überschritten werden. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Semester, in denen Studierende beurlaubt waren, ein Kind betreut oder einen Angehörigen gepflegt haben. Das Verhängen einer Gebühr ist nach Auffassung der rot-grünen Koalition nicht zielführend. Mohrs fordert eine "Umkehr in der Logik": Die Kapazitäten, die die Hochschulen in die Erhebung einer Gebühr investierten, sollten sie lieber zur Unterstützung der Studierenden nutzen, die länger brauchen. Das sei konstruktiver, sagte Mohrs.
Studienabbruch: Manchmal gut, aber es passiert zu oft
Ein weiterer Plan der Landesregierung ist es, die Quote der Studienabbrecher zu senken. Eine "fixe Zahl" strebe er dabei nicht an, erklärte der Wissenschaftsminister. "Mir geht es vor allem darum, die jungen Menschen besser bei der Studienwahl und im Studium zu unterstützen, um einen guten Studienerfolg zu gewährleisten." Auch sei nicht jeder Abbruch ein Problem. "Der Wechsel in ein anderes Fach oder in eine Berufsausbildung kann durchaus eine gute Option sein. Es muss nicht jeder studieren. Wichtig ist, rechtzeitig zu gucken, warum ein Abbruch erwogen wird."