Cannabis-Gesetz gebilligt: Weil sieht kein Ende in der Debatte
Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für die Legalisierung von Cannabis freigemacht. Niedersachsen enthielt sich bei der Abstimmung. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) glaubt nicht an ein Ende der Debatte.
"Ich bin ziemlich sicher, das Thema Cannabis, das wird uns eine ganze Weile beschäftigen", sagte Weil. Die Bundesregierung sei gut beraten, die vorangegangene Diskussion in der Öffentlichkeit sehr ernst zu nehmen und sich selbst zu fragen, an welchen Stellen ein solches Gesetz womöglich nachträglich noch einmal korrigiert werden müsse. Es sei in der Diskussion deutlich geworden, dass überall dort, wo das Gesetz praktisch angewandt werden soll, eine ganze Fülle von Fragen und Bedenken gebe. Dennoch: "Wir sind ein Rechtsstaat und selbstverständlich werden wir das neue Recht auch umsetzen", sagte der Ministerpräsident. Er betonte allerdings, dass die Umsetzung schwierig werden wird.
Staudte: Wichtiger Schritt zur Entkriminalisierung
Die niedersächsische Landesregierung aus SPD und Grünen war sich bei dem Thema Cannabis Legalisierung uneinig. Die SPD hatte das Gesetz in der jetzigen Form abgelehnt, die Grünen hatten es dagegen befürwortet. So zeigte sich Miriam Staudte von den Grünen, Niedersachsens Ministerin für Verbraucherschutz, zufrieden über das baldige Inkrafttreten des Gesetzes: "Das Cannabis-Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur überfälligen Entkriminalisierung." Der bisherige Präventionsansatz, Cannabis-Konsumenten zu Straftätern zu machen, sei gescheitert. Niedersachsen hatte sich bei der Abstimmung im Bundesrat - wie auch alle anderen Nordländer - enthalten. Es gilt die Regel: Sind sich die Koalitionspartner uneinig, muss sich das Bundesland bei der Abstimmung im Bundesrat enthalten.
CDU-Fraktion kritisiert Enthaltung bei Cannabis-Gesetz
An der niedersächsischen Enthaltung bei der Abstimmung übte die CDU-Landtagsfraktion Kritik: "Es ist bedauerlich, dass Ministerpräsident Stephan Weil sich gegenüber seinem grünen Koalitionspartner nicht durchsetzen konnte", so Carina Hermann, parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion. Das Gesetz sei ein Fehler und werde die Realität keinesfalls verbessern, sondern vielmehr verschlechtern.
Cannabis-Gesetz kann am 1. April in Kraft treten
Durch das neue Gesetz wird Konsum, Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene teilweise erlaubt. Wer 18 Jahre alt ist, darf künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Gebrauch bei sich haben, zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau werden drei Pflanzen erlaubt. Das Gesetz kann am 1. April in Kraft treten. Von Juli an sollen auch sogenannte Cannabis-Clubs zum Anbau und begrenztem Erwerb erlaubt werden.