Bundesgericht hält Chlor-Einsatz bei LNG-Terminal für zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Einsatz von Chlor bei der Reinigung des Flüssigerdgas-Terminals in Wilhelmshaven für zulässig erklärt. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.
Nach Auffassung des Gerichts entspricht das aktuelle Biozid-Verfahren dem Stand der Technik, weshalb die Chlor-Einleitung in die Nordsee nicht zu beanstanden sei. Das Chlor wird zur Reinigung des LNG-Terminalschiffs "Höegh Esperanza" verwendet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt jedoch vor einer ernsthaften Gefährdung des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer durch das Einleiten chlorhaltiger Abwässer. In einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme forderte die DUH die Landesregierung auf, den Biozideinsatz unverzüglich zu stoppen. Nach dem Urteil stehe die Regierung in der Verantwortung.
Betrieb auf der "Höegh Esperanza" ruht bis April
Der Betreiber Deutsche Energy Terminal (DET) hatte in den vergangenen Tagen angekündigt, den Betrieb der "Höegh Esperanza" von Januar bis April 2025 vorübergehend einzustellen. Das Bundeswirtschaftsministerium teilte auf Anfrage des NDR mit, dass die benötigte "beihilferechtliche Genehmigung für den weiteren Betrieb der Terminals ab 2025" noch ausstehe. Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) hatte zudem einen gesunkenen Gasverbrauch und die hohe Verfügbarkeit von Pipeline-Gas als Gründe für die Betriebsruhe genannt.
"Höegh Esperanza" soll umgerüstet werden
"Mit unserer Klage möchten wir erreichen, dass die 'Höegh Esperanza' für einen Biozid-freien Betrieb umgerüstet wird. Dies ist längst Stand der Technik", sagte ein Sprecher der Umwelthilfe. Der Betreiber Uniper hält den Einsatz von Biozid in Form von aktivem Chlor für notwendig. So soll verhindert werden, dass die Seewassersysteme des Schiffes mit Algen und Muscheln zuwachsen.
Landesbetrieb überwacht fortlaufend
Die Klage richtet sich gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis für das schwimmende Terminal, die der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Umweltschutz (NLWKN) erteilt hat. Zuletzt hatte die Behörde im September mitgeteilt, dass die chlorhaltigen Abwässer aus der Reinigung bislang keine negativen Auswirkungen auf die Jade hatten und verwies dazu auf eine fortlaufende Überwachung.