Vorratsdatenspeicherung gefährdet Informanten
Mitte Oktober 2015 hat der Bundestag die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. FDP-Chef Christian Lindner will dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen, weil sie das Berufsgeheimnis von Journalisten, Juristen und Pastoren verletze. Es geht also um Informantenschutz. Für investigativ arbeitende Journalisten hat er erste Priorität.
Gläserne Recherche: der Selbstversuch
Der Journalist Daniel Moßbrucker hat im Selbstversuch aufgeschrieben, wo er auf seinem Rechercheweg Daten hinterlässt, die gespeichert und analysiert werden könnten - und hat damit auch die kürzlich im Bundestag beschlossene Vorratsdatenspeicherung simuliert. Wie dicht das Netz an Informationen ist, hat ihn nach seinem Experiment selbst überrascht.
Entscheidend dabei: Die Standortdaten, die immer anfallen, wenn er das Handy bei sich hat - völlig unabhängig davon, ob er telefoniert oder nicht. Sie werden nach dem neuen Gesetz vier Wochen gespeichert. Für Moßbrucker sind sie "das Entscheidenste, was aufgezeichnet werden kann". Die Recherche, während derer Daniel Moßbrucker seine Daten aufgezeichnet hat, wurde im Übrigen nicht unter seinem Namen veröffentlicht.
Standort- und Anrufdaten verraten viel
Wenn er für seine Recherchen auf dem grauen Kapitalmarkt für boerse.ard.de "tief in den Osten in irgendein abgelegenes Dorf" fahre - wobei die Stammredaktion in Frankfurt am Main ist - "dann ist da schon klar, was ich mache. Und wenn dann noch irgendeine andere Spur von einem Informanten in dieselbe Richtung führt, dann ist eigentlich ziemlich klar, dass wir uns getroffen haben", sagt Moßbrucker im Interview mit ZAPP.
Zwar werden durch das neue Gesetz nicht die Inhalte der Kommunikation erfasst, doch die Ermittlungsbehörden können künftig erfassen, wer wann angerufen hat, wie lange telefoniert wurde und wo sich der Anrufer befunden hat. In seiner Recherche habe man aus diesen Daten durchaus Rückschlüsse auf den Informanten ziehen können, berichtet Moßbrucker über sein Experiment: "Denn wenn man Informationen irgendwo herbekommt, dann hat die ja auch gar nicht die ganze Welt, sondern nur ein paar Dutzend Leute oder so. Und wenn ich einmal während einer Recherche mit einer Person telefoniere, die diese Daten hat - und am Ende habe ich die Daten - dann ist relativ klar, dass wahrscheinlich die Person, die mich angerufen hat, mir die Daten gegeben hat."
DJV: Problem für investigative Journalisten
Der Justiziar des Deutschen Journalistenverbandes, Benno Pöppelmann, hält das für ein Problem für alle investigativ arbeitenden Journalisten: "Die Gefahren der Speicherung, wenn sie denn zulässig ist, besteht darin, dass aus der Art dieser Daten und der Menge dieser Daten Rückschlüsse auf Personen gezogen werden können und damit natürlich auch auf Informanten." Das bedeute nicht, dass Staatsanwaltschaften Zugriff darauf hätten, aber dass diese Daten eben ausgewertet werden könnten." Informantenschutz sieht anders aus.