Schweriner Residenzensemble für Welterbe nominiert - Entscheidung 2024
Die Landeshauptstadt Schwerin ist mit ihrem großherzoglichen Residenzensemble für die Weltkulturerbeliste der Unesco nominiert. Die Entscheidung über die Aufnahme soll im kommenden Jahr fallen.
Das Unesco-Welterbekomitee will auf seiner nächsten Sitzung 2024 über die Aufnahme des Residenzensembles Schwerin entscheiden, wie die Deutsche Unesco-Kommission am Sonntag mitteilte. Die Nominierung ist ein wichtiger Schritt für die Aufnahme ins Weltkulturerbe.
Zwanzigjähriger Prozess
Der Bewerbungsprozess dafür läuft seit mehr als 20 Jahren. Im April 2001 hatte die Stadtvertretung von Schwerin erstmals den Beschluss für die Bewerbung gefasst. Sechs Jahre später gab es einen Beschluss des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern und 2014 wurde das Residenzensemble Schwerin daraufhin auf die Liste der Kultusministerkonferenz aufgenommen. Seit drei Jahren gibt es ein Nominierungspapier, Anfang dieses Jahres wurde es beim Welterbekomitee der Unesco eingereicht.
Zeugnis der letzten Blüte höfischer Kultur
Zum Ensemble gehören neben dem Schloss selbst vor allem Gebäude und Gärten in der Umgebung des Schlosses, aber auch am Pfaffenteich und in anderen Bereichen der Stadt. Die Anlage zeuge von der letzten Blüte höfischer Kultur und Schlossbaukunst im Europa des 19. Jahrhunderts, hieß es vom Welterbekomitee.
Stralsund und Wismar Welterbestätte
In Deutschland gibt es aktuell 52 Unesco-Welterbestätten. Davon befinden sich mehrere in Mecklenburg- Vorpommern: die Altstädte von Stralsund und Wismar sowie die Buchenwälder im Müritz-Nationalpark und Teile vom Nationalpark Jasmund.