Verkehrssünder lassen vermeintlich kommunale Kassen klingeln
Die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern haben durch Verkehrsverstöße im Jahr 2024 Bußgelder in Millionenhöhe eingenommen, wenn auch vielerorts weniger als im Vorjahr. Dem stehen hohe Kosten für die Kontrollen gegenüber.
Geschwindigkeitsübertretungen, das Überfahren roter Ampeln oder Handynutzung am Steuer: Verkehrsverstöße können die Urheber teuer zu stehen kommen. So haben die Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr Einnahmen in Millionenhöhe verbucht. Doch, wie eine Sprecherin des Landkreises Nordwestmecklenburg betonte, seien die Geschwindigkeitsmessungen nicht als Einnahmequelle gedacht, sondern sollten vor allem die Verkehrssicherheit erhöhen: "Überhöhte Geschwindigkeiten sind die Ursache für schwere und schwerste Verkehrsunfälle", so die Kreissprecherin.
Nordwestmecklenburg: Mit 145 km/h in der 70er-Zone
So lassen die Kreise sich die Kontrollen auch einiges kosten: In Nordwestmecklenburg etwa stehen dem Landkreis zufolge den Einnahmen von insgesamt rund 3,25 Millionen Euro im Jahr 2024 Ausgaben für Messtechnik und Personal in Höhe von etwa 2 Millionen Euro pro Jahr gegenüber. Das betrifft nur die Geschwindigkeitverstöße. Der höchste Bußgeldbescheid erging nach einer Messung am Abzweig Möllin auf der B104. Dort wurde ein Fahrzeug nach Toleranzabzug mit 145 Kilometer pro Stunde geblitzt - bei erlaubten 70 km/h. Das kostete die Person im betroffenen Fahrzeug 700 Euro Geldbuße, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.
Vorpommern-Rügen: 6,3 Millionen Euro Gesamteinnahmen
Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat durch sämtliche Verkehrsverstöße im vergangenen Jahr rund 6,3 Millionen Euro eingenommen. Dazu gehören Geschwindigkeitsübertretungen, Handyverstöße, Unfälle und allgemeine Ordnungswidrigkeiten, wozu beispielsweise auch die Bereiche Tierschutz, Naturschutz und Lebensmittelüberwachung zählen. Das ist deutlich weniger als noch im Jahr 2023, da waren es rund 8,7 Millionen Euro.
Vorpommern-Greifswald: 4,1 Millionen Euro Gesamteinnahmen
Etwas weniger als im Nachbarlandkreis und auch als im vergangenen Jahr (4,6 Millionen Euro) kam durch Verkehrsverstöße in Vorpommern-Greifswald zusammen: rund 4,1 Millionen Euro an Bußgeldern. Eine separate Auswertung nur nach Geschwindigkeitsüberschreitungen sei hier genau wie in Vorpommern-Rügen nicht möglich. Die höchste Übertretung der Geschwindigkeit wurde innerorts mit 111 km/h bei erlaubten 50 km/h sowie außerorts mit 166 bei zulässigen 100 km/h gemessen. Im ganzen Landkreis sind 13 stationäre Anlagen in Betrieb.
Mecklenburgische Seenplatte: Zahl der Verfahren rückläufig
Insgesamt 5,2 Millionen Euro hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte durch Verkehrsverstöße im vergangenen Jahr festgesetzt. Auch dort waren die Einnahmen im Jahr 2023 höher, beliefen sich auf rund 6,7 Millionen Euro. Insgesamt wurden 117.564 Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen geführt, im Jahr 2023 waren es mit 143.469 deutlich mehr.
Gegen den Trend: Mehr Raser in Rostock
In Rostock ist die Zahl der Einnahmen durch Rotlichtverstöße massiv gestiegen: von 195.000 Euro im Jahr 2023 auf 512.000 Euro im vergangenen Jahr. Auch durch Geschwindigkeitsverstöße wurde mehr Geld in die Kassen der Hansestadt gespült: rund 2,8 Millionen Euro im vergangenen Jahr, im Jahr 2023 waren es etwa 2,2 Millionen. Negativer Spitzenreiter in dieser Kategorie ist ein Fahrer, der innerorts mit 146 km/h bei erlaubten 50 km/h geblitzt wurde. Die Folge: 800 Euro Geldbuße, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Insgesamt wurden 2024 in der größten Stadt des Landes 3.569 Rotlichtverstöße und 50.217 Geschwindigkeitsverstöße registriert.
Ludwigslust-Parchim: Alles beim Alten
Der einzige Landkreis, in dem die Summe der Einnahmen aus Geschwindigkeitsverstößen gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben ist, ist Ludwigslust-Parchim. Hier wurden im Jahr 2023 genau wie im vergangenen Jahr 3,6 Millionen Euro verbucht. Die Verwaltung wies jedoch in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom Land zur Erfüllung auf die Landkreise übertragen worden sei. Die mit den Aufgaben erzielten Einnahmen würden je nach Höhe der Einnahmen mindernd auf die Mittel aus dem Landeshaushalt angerechnet. Heißt: Am Ende schlagen die Bußgelder in den Haushalten der Kreise nicht zu Buche.