Urteil zu Klimastiftung: Landesregierung MV muss mehr informieren

Stand: 25.01.2024 15:56 Uhr

Die Klage des energiepolitischen Sprechers der Grünen im Landtag, Hannes Damm, gegen die Landesregierung wegen mangelnder Transparenz ist erfolgreich gewesen. Das Landesverfassungsgericht hat ihm jetzt Recht gegeben.

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hätte mehr Informationen zur umstrittenen Klimastiftung herausgeben müssen, als sie es bislang getan hat. Das hat das Landesverfassungsgericht in Greifswald am Donnerstag entschieden. Die Landesregierung hat damit das parlamentarische Fragerecht des Grünen-Abgeordneten Hannes Damm verletzt. Damit war seine Klage vor dem obersten Gericht in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich.

Kleine Anfrage: Unzureichende Auskünfte zur Klimastiftung

Der Grünen-Politiker hatte im Februar 2022 eine Kleine Anfrage zur Klimastiftung gestellt. Die Landesregierung sollte Informationen über Treffen mit Personen und Organisationen im Zusammenhang mit der Stiftung herausgeben. Die Antworten beschränkten sich dabei laut Gericht nur auf elektronische Akten und Termineinträge. Wörtlich heißt es vom Gericht dazu: "Die Beschränkung der Recherche auf die elektronischen Akten ist unzureichend."

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Gericht: "Informationen unterschlagen"

Die Regierung ist aber verpflichtet, sämtliche zur Verfügung stehenden Informationsquellen zu nutzen, also auch persönliches Wissen von Personen. Außerdem wurde in mehreren Fällen keine Angabe zu den Inhalten der Treffen gemacht. Darüber hinaus wurden laut Urteil Informationen unterschlagen zur Beteiligung der Regierung an der Gründung und Satzungserstellung der Stiftung.

Eindeutige Verfehlungen der Landesregierung

Auch hier ist das Gericht in seiner Begründung eindeutig: "Diesen Prozess und den wesentlichen Inhalt der dabei erstellten Vorgänge einschließlich den Entwurfsfassungen der Stiftungssatzung hätte die Antragsgegnerin [Die Landesregierung, Anm. d. Red.] im Rahmen ihrer Beantwortung jedenfalls in Grundzügen offenlegen müssen. Dem sei die Antragsgegnerin nicht nachgekommen."

Grüne sehen Rücktrittsforderungen an Pegel bekräftigt

Hannes Damm zeigte sich in einer ersten Stellungnahme über das Urteil erfreut. Das Gericht habe den Verfassungsbruch durch Minister Christian Pegel vollumfänglich bestätigt. Damm und die Grünen sehen deswegen die Gründe für die Rücktrittsforderungen gegen Pegel von höchster Stelle bestätigt. Damm forderte außerdem, dass jetzt nach dem Urteil vollständige Transparenz hergestellt werde. Nur so könne das verlorene Vertrauen in die Landesregierung wieder aufgebaut werden.

Pegel: "Um Transparenz bemüht"

Auf das Urteil angesprochen, sagte Innenminister Pegel, man habe sich bislang erheblich um Transparenz bemüht. "Das war schon eine extrem umfangreiche Kleine Anfrage", so Pegel. Mit dem Urteil habe das Verfassungsgericht einen neuen Standard gesetzt. Laut Pegel werde es damit in Zukunft wegen des erhöhten Arbeitsaufwandes erheblich länger dauern, Kleine Anfragen zu beantworten - verbunden mit mehr Bürokratie und höheren Kosten.

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Nordmagazin | 25.01.2024 | 19:30 Uhr

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