Verbrannte Unterlagen: Finanzbeamtin hatte "Angst und Panik"
Eine Mitarbeiterin des Finanzamtes hatte im Frühjahr 2022 Steuerunterlagen der Klimastiftung MV verbrannt. Nun sagte sie vor dem Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zur Stiftung aus.
Offenbar eine Kurzschlussreaktion brachte eine Mitarbeiterin des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten am Freitag vor den PUA im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns. Im Frühjahr 2022 hatte die Sachbearbeiterin aus der Abteilung "Erbschaft und Schenkung" Steuerunterlagen der Klimastiftung verbrannt, nachdem sie gemerkt hatte, dass diese schon seit einiger Zeit bei ihr zur Bearbeitung lagen. Der Vorfall hatte deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt.
Zeugin: "Mich beherrschten Angst und Panik"
Im Untersuchungsausschuss schilderte die Sachbearbeiterin den Vorfall im Detail. Sie habe aus reiner Panik gehandelt. "Damals beherrschten mich Angst und Panik", erinnerte sich die Zeugin unter Tränen. Sie habe die eigentlich verloren geglaubte Steuererklärung der Stiftung gefunden und dann im Kamin ihrer Mutter verbrannt. Es sei der bislang größte Fehler ihres Lebens gewesen. Sie habe sich gewünscht, dass sie jemand rüttelt und sagt, tue das nicht. Aber das sei nicht passiert. Die Frage, ob es Kontakt zur Landesregierung gegeben habe, verneinte die Zeugin klar. Auch habe es nicht die Erwartung gegeben, dass es für die Stiftung keine Schenkungssteuer geben solle. Die verbrannte Steuererklärung war auch Grundlage der Frage, ob für die vom russischen Gaskonzerns Gazprom geflossenen 20 Millionen Euro an die Klimastiftung Schenkungssteuer fällig gewesen wären.
Vernehmung mit eingeschränkter Öffentlichkeit
Die Vernehmung der Frau erfolgte mit eingeschränktem Zugang der Öffentlichkeit. Nur der Ton der Sitzung wurde übertragen. Der Ausschussvorsitzende hatte die Mitglieder aufgefordert, die Sachbearbeiterin zum Identitätsschutz nur mit "Frau Zeugin" anzusprechen. Sie wurde bei der Sitzung von einem Rechtsbeistand begleitet.
Finanzministerium: Vertrauliche Verschlusssache
Die Akten sind nach Angaben des zuständigen Sachbearbeiters, der als zweiter Zeuge aussagte, in dieser Woche vom Finanzministerium zur vertraulichen Verschlusssache erklärt worden. Der Finanzbeamte bearbeitete den Antrag auf Befreiung von der Schenkungssteuer anhand der Kopien. Er kam nach Prüfung, eigener Rechtsauffassung und Rücksprache mit dem Finanzministerium zum Schluss, dass es keine Befreiung geben könne. Die fällige Schenkungssteuer betrug 10 Millionen Euro.
Zeugen: "Keine Form von Druck"
Der Stiftungsgeber habe nicht klar dargelegt, wofür die Schenkungen gedacht seien. Der Steuerberater habe auf Nachfrage nur technische Details übermittelt. "Damit konnte ich aber nichts anfangen", sagte der 63-jährige Zeuge. Offenbar existierten keine schriftlichen Vertragsvereinbarungen zwischen Nord Stream 2 und der Klimastiftung. Weder Landesregierung noch Landesverwaltung hätten in irgendeiner Form Druck gemacht, auf eine bestimmte Entscheidung hingewirkt oder gar darauf gedrängt, Akten verschwinden zu lassen, sagten beide Zeugen.
Opposition verdächtigte Landesregierung
Die Mitarbeiterin hatte die Vernichtung der Unterlagen im Nachgang bei ihrem Vorgesetzten gemeldet und bereits zu diesem Zeitpunkt von einer Kurzschlussreaktion gesprochen. Ihr Vorgesetzter erstatte im Mai 2022 Anzeige gegen sie. Das Verfahren gegen die Frau wurde im Herbst 2022 gegen eine Geldauflage eingestellt. Die Opposition im Landtag vermutete, dass politischer Druck der Landesregierung zum Handeln der Mitarbeiterin geführt habe. Am Nachmittag soll vor dem PUA ein weiterer Sachbearbeiter des Finanzamtes gehört werden.