Urteil gegen Barther Messerstecher nicht rechtskräftig
Nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in Barth (Kreis Vorpommern-Rügen) geht der verurteilte Ehemann in Revision. Das teilte seine Verteidigung mit. Der Schuldspruch wegen Mordes ist damit nicht rechtskräftig. Nun muss sich der Bundesgerichtshof erneut mit dem Fall beschäftigen. Der 43 Jahre alte Marokkaner war am vergangenen Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Oktober vergangenen Jahres unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen seine Ehefrau aus Eifersucht mit mehr als 30 Messerstichen getötet hatte.