Sparkasse: Gewinne könnten ausgeschüttet werden
Vor knapp zwei Wochen hatte Panorama 3 berichtet, dass kaum eine Sparkasse in Norddeutschland einen Teil ihrer Gewinne an ihre Träger, die Kommunen, ausschüttet. Fast alle Sparkassen verfügen über ein deutlich höheres finanzielles Polster, als gesetzlich vorgeschrieben. Nach den Recherchen von Panorama 3 hat die Sparkasse Uecker-Randow dabei mit 35,1 Prozent (PDF-Dokument) die höchste Gesamtkapitalquote aller Sparkassen im Norden. Keine Sparkasse hat so viel Geld auf der Hohen Kante wie diese im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Dennoch hat die Sparkasse im Jahr 2014 keinen Cent des Gewinns an den Landkreis, als Träger der Sparkasse, ausgeschüttet.
Das Kreistagsmitglied Waldemar Okon (Grüne) hat nun der Sparkasse öffentlich vorgeworfen, Gewinne anzuhäufen, statt einen Teil davon an den Landkreis zu überweisen. Im "Nordkurier" vom 27.05. reagiert der Sprecher der Sparkasse, Jens Riemer, mit der Feststellung: "Diese Vorwürfe sind aus meiner Sicht mit dem geltenden Rechtsrahmen, dem Sparkassengesetz des Landes, nicht zu vereinbaren." Damit wird der Eindruck erweckt, dass eine Ausschüttung von Gewinnen der Sparkasse gar nicht zulässig ist. Auf Nachfrage von Panorama 3 erklärt Jens Riemer nun allerdings, dass eine Ausschüttung durchaus "rechtlich zulässig" ist, wenn sie vom Verwaltungsrat so beschlossen wird.
Kriterien für Ausschüttung erfüllt
Um eine Ausschüttung beschließen zu können, müssen allerdings einige Kriterien erfüllt sein, die im Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern festgelegt sind. Dazu gehört beispielsweise eine ausreichende Ausstattung mit Eigenkapital. Prof. Florian Becker vom Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Kiel meint dazu: "Bei einer Gesamtkapitalquote von 35,1 Prozent sehe ich überhaupt nicht, was juristisch gegen ein Ausschüttungsverlangen durch den Verwaltungsrat spricht." Der Jurist verweist aber darauf, dass der Zweck der Sparkassen nicht darin besteht, die Kommunen zu finanzieren und sie zur Erfüllung der Aufgaben Eigenkapital ansammeln müssen. Nach Recherchen von Panorama 3 wurden von der Sparkasse Uecker-Randow im Jahr 2014 auch alle anderen Kriterien erfüllt, die Bedingung für eine Ausschüttung sind. Dennoch votierte der Verwaltungsrat mit zehn zu null Stimmen dafür, den Gewinn vollständig in die Sicherheitsrücklagen der Bank zu stecken.