Sassnitz: Bürgerbegehren zum LNG-Terminal offenbar unzulässig
Die Stadtvertreter in Sassnitz haben ein Bürgerbegehren zum geplanten LNG-Terminal abgelehnt. Die Initiatoren wollten erreichen, dass die Stadt als Eigentümerin des Fährhafens keine Geschäfte abschließen darf, die einen Bau ermöglichen.
Zuvor waren sowohl die Stadtverwaltung als auch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises nach mehrmonatiger Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei, unter anderem weil die Fragestellung suggestiv sei und so der Bürgerwillen beeinflusst werden könne. Außerdem würden Nachteile für Umwelt und Tourismus durch das Terminal ohne Belege angeführt. Die Sondersitzung verfolgten rund 70 Gäste, die mit Zwischenrufen immer wieder ihren Ärger zum Ausdruck brachten.
Anwälte rieten Ablehnung des Bürgerbegehrens
Es war eine knappe Entscheidung: Neun Stadtvertreter sprachen sich gegen das Bürgerbegehren aus und acht dafür. Dem war eine intensive Diskussion vorausgegangen. Die Stadt hatte eine Anwaltskanzlei eingeladen, die die Prüfung des Begehrens übernommen hatte und in diesem Fall beraten sollte. Letztlich rieten die Anwälte den Stadtvertretern, sich aus der Schusslinie zu ziehen. Wenn sie das Bürgerbegehren ablehnten, könnten die Initiatoren vor Gericht ziehen, somit sei die Stadt auch aus der Haftung heraus. Es hieß auch, dass gezahlte Fördermittel und Gelder aus bereits bestehenden Verträgen eventuell zurückgezahlt werden müssten, dabei gehe es um einen Gesamtbetrag in dreistelliger Millionenhöhe.
Detaillierte Aufstellung drohender Verluste
Stefan Grunau, Aufsichtsratsmitglied der Fährhafen Sassnitz GmbH und Stadtvertreter, erläuterte, dass dem Hafen im Fall eines Bürgerentscheids beziehungsweise der geforderten Vertragsauflösungen 182 Millionen Euro an Einnahmen entgingen. Diese Summe setze sich zum Beispiel aus Fördermitteln von Land und Bund für die Vertiefung der Hafeneinfahrt und die Ertüchtigung der Liegeplätze zusammen (33 Millionen Euro). Hinzu komme der Rahmenvertrag zum Umschlag, wobei mit 75 Anlandeschiffen pro Jahr gerechnet werde. Pro Anfahrt würden für den Hafen 65.000 Euro erwartet, was aufs Jahr gerechnet einer Summe von 4,8 Millionen Euro entspreche. Der Vertrag habe eine Laufzeit von zwanzig Jahren. Auch die weitere Zusammensetzung der Finanzen (Liegeplatzgebühren, Erbbaupachtverträge) wurde von Grunau genau dargestellt.
Den Initiatoren bleibt der Gang vor Gericht
Die Initiatoren erhalten demnächst Post und werden darüber informiert, dass sie mit der getroffenen Entscheidung nun den Rechtsweg beschreiten können. Es müsste sich dann ein Gericht mit dem Bürgerbegehren befassen und noch einmal prüfen, ob es tatsächlich unzulässig ist. Initiator Norbert Dahms sagte zu dieser Entwicklung: "Es war von vornherein klar, dass die Entscheidung auf der Kippe liegt. Die Chance war 50 zu 50. Wir sehen es ja am knappen Ergebnis - neun dafür, acht dagegen." Er ergänzte, dass man sich nun genau überlegen müsse, ob der Gang vor Gericht Sinn ergebe. Er sagte, dass man sich anwaltliche Hilfe holen müsse, um an dieser Stelle klarer zu sehen. Grundsätzlich sieht Dahms weiterhin eine Chance für das Begehren.