Urteil: Niederlage für Regenbogencamp im Streit um Campingplatz
Der Dünen-Campingplatz in Prerow beschäftigt mehrere Gerichte in MV. Zwischen Land und Betreiber sind die Fronten verhärtet. Jetzt gibt es ein erstes Urteil.
Im langwierigen Streit um das Regenbogencamp in Prerow gibt es ein erstes Urteil. Am Montag hat das Rostocker Landgericht die Räumungsklage der landeseigenen Stiftung Umwelt und Naturschutz MV verhandelt. Das Land konnte seine Forderung durchsetzen, dass die Regenbogen AG Teile des Geländes am Darßer Strand verlassen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann aber bei Vorlage einer Sicherheitsleistung durch die Stiftung in Höhe von zwei Millionen Euro vorläufig sofort vollstreckt werden, entschied die Zweite Zivilkammer.
Regenbogen AG habe keinen Anspruch auf Fortschreibung des Vertrags
Der Pachtvertrag mit der Regenbogen AG als Betreiberin des Campingplatzes endete zum 31. Dezember 2023. Mit der Übernahme der Flächen vom Bund ins Eigentum des Landes könne der Vertrag laut einer Klausel neu verhandelt oder eben auch gekündigt werden, hieß es. Im Februar hatte die Stiftung daher die Räumungsklage beim Rostocker Landgericht eingereicht. Der Vorsitzende Richter Till Halfmann befand nun, dass die Betreibergesellschaft keinen Anspruch auf Fortschreibung des Vertrages habe, allenfalls auf Schadenersatz.
Anwalt der Regenbogen AG: "Wir fühlen uns enteignet"
Das Gericht habe klar und schnell entschieden, kommentierte der Rechtsanwalt der Regenbogen AG, Tilman Giesen. Allerdings werde man weiter für sein Recht streiten. "Wir fühlen uns enteignet", sagte Giesen und deutete den Schritt in die Berufung an. Zuvor werde man aber die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Die Gesellschaft mit Sitz im schleswig-holsteinischen Schönkirchen hatte den Platz seit rund 30 Jahren betrieben.
Minister Backhaus: Camper können Stellplätze behalten
Umweltminister Till Backhaus (SPD) begrüßte in einer Stellungnahme das Urteil des Landgerichts. "Ich bin froh, dass nun eine erste Entscheidung getroffen worden ist und wir, was die Zukunft dieses touristischen Juwels anbetrifft, nun hoffentlich einen entscheidenden Schritt vorwärtskommen. Das ist wichtig für die nachhaltige touristische Entwicklung eines der beliebtesten Campingplätze Deutschlands." Eine kurzfristige Räumung der Flächen werde durch die Stiftung nicht erfolgen. "Die Räumung und Herausgabe der Flächen soll nicht zur Folge haben, dass Dauercamper ihren Stellplatz verlieren und Konzessionäre ihr Gewerbe aufgeben sollen", betonte Backhaus.
Mehrere Klagen anhängig
Die juristische Auseinandersetzung ist eine von insgesamt vier gegenseitigen Klagen zwischen dem Land und der Regenbogen AG. Am 26. November entscheidet das Landgericht Stralsund über eine zweite Räumungsklage für weitere Teilflächen des Campingplatzes. Zudem sind die Verwaltungsgerichte Greifswald und Schwerin in unterschiedlichen Punkten mit dem Vorfall befasst. Sollte es ein Berufungsverfahren zum jüngsten Urteil des Landgerichtes geben, wird auch das Oberlandesgericht Rostock einbezogen.
Korrektur: Wir haben diesen Artikel mit Angaben der dpa an einigen Stellen korrigiert.