Lehrerstreik in MV: Was Eltern und Schulkinder wissen müssen
Eltern und Schulkinder in Mecklenburg-Vorpommern müssen sich am Dienstag auf Unterrichtsausfälle einstellen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Lehrkräfte zu einem landesweiten Warnstreik aufgerufen.
von Katrin Glüsenkamp
Nach Angaben der Gewerkschaft GEW sind rund 8.100 der mehr als 13.400 Lehrkräfte an den Schulen und Berufsschulen Mecklenburg-Vorpommerns nicht verbeamtet und dürfen damit am Warnstreik teilnehmen. Doch was bedeutet das für die Kinder und für Eltern, die nicht wissen, wie ihre Kinder an dem Tag betreut werden? Das folgende FAQ soll Aufschluss geben.
Welche Schularten werden bestreikt?
Grundsätzlich werden alle öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie die Hochschulen im Land bestreikt. Darunter fallen Grundschulen, Förderschulen oder auch Gymnasien.
Wie erfahre ich, ob meine Kinder betroffen sind?
Die GEW hat vorab alle Schulen im Land zum Streik aufgerufen. Ob Lehrerinnen und Lehrer an der betreffenden Schule an dem Streik teilnehmen, kann allerdings vorab nicht ausgeschlossen oder garantiert werden. Demnach müssen sich alle Eltern mit schulpflichtigen Kindern, die eine öffentliche Schule im Land besuchen, auf Streiks einstellen. An welchen Schulen genau gestreikt wird, ist allerdings nicht bekannt, weil Arbeitgeber die Zahl der Streikenden nicht erfassen dürfen. Dies würde dem individuellen Streikrecht widersprechen.
Ob Unterricht stattfindet und welcher, das muss vorab also niemand sagen - weder dem Land als Arbeitgeber, noch den Eltern. Viele Schulen haben das aber dennoch gemacht, um die Eltern nicht im Unklaren zu lassen. Eine Schweriner Grundschule beispielsweise wird mit dem kompletten Kollegium in den Warnsteik gehen und hat die Eltern gebeten, ihre Kinder, wenn möglich, zuhause zu betreuen.
Ist die Betreuung während des Lehrer-Warnstreiks sichergestellt?
An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann es am Dienstag wegen des Lehrer-Warnstreiks zu Unterrichtsausfällen kommen. Wer seine Kinder nicht selbst betreuen kann, muss aber keine Sorge haben, denn es gibt eine Notdienstvereinbarung mit den Gewerkschaften für diesen Tag. Was das heißt, erklärt die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Annett Lindner. "Die Notdienstvereinbarung gibt es für Grund- und Förderschulen. Heißt, wenn die ganze Schule bestreikt wird, dann wird mit der GEW vereinbart, dass zwei streikende Personen an der Schule bleiben und die Kinder betreuen. Sollten Beamte an der Schule sein, werden die eingesetzt und die Kinder betreuen. Wozu sie nicht eingesetzt werden dürfen, ist Vertretungsunterricht für streikende Kolleginnen und Kollegen."
Bei Warnstreiks werden Grund- und Förderschülerinnen und -schüler also an ihren jeweiligen Schulen betreut. Für Eltern von jüngeren Schülerinnen und Schülern ist zudem wichtig zu wissen, dass ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt sind und ebenfalls an den Schulen betreut werden.
Warum darf in der Notdiensbetreuung kein Unterricht abgehalten werden?
Das wäre Streikbruch. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren in einem Urteil geklärt. Das war aber offenbar nicht allen Schulen bekannt und selbst das Schulamt Rostock hatte bis Freitag noch anderslautende Schreiben an Schulen geschickt. Die mussten mittlerweile korrigiert werden. Verbeamtete Lehrer dürfen also Kinder betreuen - auch in Stillarbeit - aber eben nicht 1: 1 den Unterricht ihrer streikenden Kollegen vertreten.
Was fordert die GEW?
Konkret geht es bei den aktuellen Tarifverhandlungen um eine Gehaltserhöhung. Verlangt werden 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 500 Euro, eine Laufzeit von zwölf Monaten sowie ein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte an den Hochschulen.
Wo finden die Streiks der GEW statt?
In Schwerin wird es am Dienstag eine zentrale Kundgebung geben, zu der Lehrkräfte aber auch andere Berufsgruppen aus dem ganzen Land anreisen werden. Die Lehrergewerkschaften gehen aber davon aus, dass sich viele Lehrer auch direkt vor ihren Schulen zum Warnstreik versammeln und nicht in den Unterricht gehen.