Knapp drei Jahre Haft: Weiteres Urteil gegen "Trauerschwindler"
Der als "Trauerschwindler" bekannt gewordene ehemalige Bestatter Enrico B. ist vom Amtsgericht Rostock wegen Betruges zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hatte ein Geständnis abgelegt.
Ein 50-jähriger Bestatter, der als "Trauerschwindler" bekannt geworden ist, ist vom Amtsgericht Rostock wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte zum Auftakt des Prozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er betrog unter anderem ein älteres Ehepaar um hohe Geldbeträge, bezahlte Handwerkerleistungen unvollständig und mit deutlicher Verspätung und verstieß gegen Darlehensabsprachen. Das Gericht ordnete die Einziehung von rund 64.000 Euro als Wertersatz an.
Staatsanwaltschaft: Keine Reue gezeigt
Mit dem Urteil folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die dem einschlägig vorbestraften Angeklagten vorgehalten hatte, er habe im Verfahren weder Reue noch eine Einsicht in die Unrechtmäßigkeit seines Verhaltens gezeigt. Das Urteil kam auf der Basis einer Verständigung zustande. Dabei hatten sich Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft am ersten Prozesstag in einem Rechtsgespräch auf einen Strafrahmen zwischen zwei Jahren und sieben Monaten und zwei Jahren und elf Monaten geeinigt. Voraussetzung für den Deal war das Geständnis des 50-Jährigen.
"Emotionale Notlage ausgenutzt"
Im vorigen Jahr war der 50-Jährige vom selben Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, weil er mehrere Frauen um hohe Geldbeträge betrogen und aus Sicht des Gerichts die emotionale Notlage der Geschädigten ausgenutzt hatte. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit den Vorgängen befasst sich das Landgericht Rostock vom 20. November an in einem Berufungsprozess. Die Fälle waren aus der ARD-Dokumentation "Der Trauerschwindler" bekannt geworden.
Weitere Ermittlungen laufen
Zu einem weiteren Prozess könnte es zudem im Zusammenhang mit dem Kauf eines Bestattungsunternehmens in Rostock kommen, das der Angeklagte vor Jahren übernahm. Dessen früheren Besitzer, die im Gerichtssaal die Verhandlung als Zuschauer verfolgten, werfen ihm vor, den vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 420.000 Euro nicht gezahlt zu haben. Die Ermittlungen laufen in dem Fall noch.