Prozess gegen "Trauerschwindler" in Rostock: "Deal" vereinbart
Der als "Trauerschwindler" bekannt gewordene ehemalige Bestatter Enrico B. steht in Rostock erneut vor Gericht. Zum Prozessauftakt räumte der 50-Jährige die Taten ein. Am Mittwoch wird ein Urteil erwartet.
Am Amtsgericht Rostock hat ein weiterer Prozess gegen den als "Trauerschwindler" bekannt gewordenen ehemaligen Bestatter Enrico B. aus dem Landkreis Rostock begonnen. Es geht um schweren Betrug in neun Fällen. Zwischen Februar 2020 und März 2022 soll der 50-jährige Deutsche unter anderem Aufträge an zwei Handwerksfirmen vergeben und nie vorgehabt haben, diese zu bezahlen. Der Schaden beträgt insgesamt etwa 106.000 Euro, wie die Staatsanwaltschaft zu Beginn des Prozesses mitteilte. Der Prozess beginnt anderthalb Wochen später als ursprünglich geplant. Der Richter war Mitte August kurzfristig erkrankt.
Prozessbeteiligte verabreden sogenannten Deal
Kurz nach dem Beginn der Verhandlung einigten sich die Prozessparteien auf einen sogenannten Deal. Sofern der Angeklagte ein Geständnis ablegt, kann er demnach mit einer Haftstrafe zwischen zwei Jahren und sieben Monaten und zwei Jahren und elf Monaten rechnen. Dadurch könnte das Verfahren deutlich verkürzt werden, für das ursprünglich vier Verhandlungstage angesetzt waren. Am Mittwoch könnte es ein Urteil geben.
Strafe von maximal vier Jahren wahrscheinlich
In Fällen schweren Betrugs sind Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft möglich, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Allerdings werden am Amtsgericht nur Prozesse geführt, in denen maximal eine Strafe von vier Jahren Gefängnis wahrscheinlich ist. Wenn das Gericht feststellt, dass eine höhere Strafe in Betracht kommt, würde das Verfahren an das Landgericht abgegeben werden.
Berufung gegen früheres Urteil eingelegt
Der "Trauerschwindler" war im Mai vergangenen Jahres wegen Betruges zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass er mehrere Frauen um hohe Geldbeträge betrogen und dabei ihre emotionale Notlage ausgenutzt hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Enrico B. hat Berufung eingelegt. Darüber wird im November vor dem Landgericht verhandelt.
Weitere Ermittlungen der Polzei
Gegen Enrico B. laufen weitere Ermittlungen. In einem Fall soll er nach Informationen des NDR einem Rentner aus Rostock und dessen früherem Geschäftspartner ein Bestattungsunternehmen abgekauft, aber den geforderten Kaufpreis von 420.000 Euro nicht vollständig bezahlt haben. Wie der NDR aus Ermittlerkreisen erfuhr, geht es in einem anderen Fall um einige offenbar nicht bestattete Urnen, die die Polizei bei Durchsuchungen der Geschäftsräume von Enrico B. gefunden hat.