Grundsteuer: Land hat noch nicht alle Erklärungen abgegeben
Eine Woche vor Ablauf der gesetzten Frist hat die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns noch nicht alle Grundsteuererklärungen für landeseigene Grundstücke abgegeben.
Bei den Finanzämtern Mecklenburg-Vorpommerns sind noch nicht alle Grundsteuer-Erklärungen eingegangen, die das Land Mecklenburg-Vorpommern - wie alle anderen Grundeigentümer auch – für seine Immobilien bis zum 31. Januar einreichen muss. In etwas weniger als 50 Fällen sei dies der Fall, teilte das zuständige Finanzministerium mit. Für die meisten landeseigenen Grundstücke werde dies jedoch noch fristgerecht geschehen, hieß es. In einigen wenigen Fällen würden rechtliche Hindernisse jedoch eine pünktliche Abgabe verhindern.
Land zahlt Grundsteuer an die Kommunen
Das Land hat 2022 insgesamt 114.000 Euro Grundsteuer an die Kommunen gezahlt - nicht berücksichtigt sind dabei eigene Agrar- und Waldflächen sowie die Liegenschaften der Hochschulen und Universitätskliniken. Dem Land gehören zahlreiche Grundstücke in Mecklenburg-Vorpommern, auf denen zum Beispiel Amts- oder Gerichtsgebäude stehen. Für sie wird von 2025 an die neu berechnete Grundsteuer fällig.
Frist wurde um drei Monate verlängert
Das Bundesverfassungsgericht hatte eine neue Berechnung der Grundsteuer angemahnt, weil sie derzeit aufgrund völlig veralteter Wertmaßstäbe berechnet wird. Dafür müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Wegen des schleppenden Eingangs der Grundsteuererklärungen war die Abgabefrist von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert worden. Allerdings waren in Mecklenburg-Vorpommern in der ersten Januarwoche erst 50 Prozent der Formulare bei den Finanzämtern eingegangen.