Freundin erstochen: Gericht verurteilt Schweriner zu Haftstrafe
Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau in Schwerin nach einem Besuch auf dem Rostocker Weihnachtsmarkt im Dezember 2022 ist ihr Lebensgefährte vom Schweriner Landgericht zu sechs Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.
Ein 44-Jähriger ist am Freitag vom Landgericht in Schwerin des Totschlags in einem minderschweren Fall schuldig gesprochen und zu sechs Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Laut Urteil hat er im Dezember vergangenen Jahres seine 42 Jahre alte Freundin in der gemeinsamen Schweriner Wohnung erstochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten beantragt. Die Verteidigung forderte dreieinhalb Jahre Haft.
Gericht: Toxische Beziehung
Die Entscheidung begründete das Gericht mit der Vorgeschichte des Angeklagten und seiner Freundin. Das Paar habe eine "toxische" Beziehung geführt, in der das spätere Opfer ihren Freund konstant "gepiesackt", also provoziert habe. Er habe dies ertragen, weil er sie trotzdem geliebt habe.
Der Tat war ein gemeinsamer Besuch auf dem Rostocker Weihnachtsmarkt vorangegangen, bei dem die Frau ihren Freund einfach habe stehen lassen und allein nach Hause fuhr. Einen handfesten Streit gab es - anders als in der Anklage der Staatsanwaltschaft zum Prozessbeginn behauptet - nach Auffassung des Gerichts nicht. Die Frau versuchte später, ihren Freund nicht in die Wohnung zu lassen. Dies habe er als weitere Kränkung empfunden nach einer Vielzahl von Vorfällen in den Monaten zuvor, so der Vorsitzende Richter. Die Tat verübte der Mann laut Gericht spontan und im Affekt. Das für die Tat benutzte Messer hatte möglicherweise die Lebensgefährtin bereitgelegt, um ihm zu drohen. Es geriet zuerst aber in seine Hände. Insgesamt stach der Angeklagte 53 Mal auf seine Lebensgefährtin ein, die kurz darauf verblutete.
Mann räumte Tötung der Verlobten ein
Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt die Tat grundsätzlich gestanden. Laut Gericht bereut er, was er getan hat und hat sich bei den hinterbliebenen Kindern der Frau entschuldigt.