Urteil: Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter eines getöteten Säuglings
Das Landgericht Schwerin hat eine 26-Jährige wegen Totschlags ihres neugeborenen Babys zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Ende Oktober war das Kind in einem Schweriner Hinterhof tot aufgefunden worden.
Am Schweriner Landgericht ist am Freitag eine 26-jährige Frau zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Schwerinerin ihr eigenes Baby kurz nach dessen Geburt bewusst aus dem Fenster des dritten Stocks warf, das seinen Kopfverletzungen erlag.
Gutachten attestiert massive Verhaltensstörung
Nach Ansicht der Richter habe sie damit ihre Schwangerschaft verheimlichen wollen, eine Familiengründung habe nicht in ihre Lebensplanung gepasst, hieß es. Auch sei der aus Deutschland kommende Pflegediensthelferin nach Gerichtsangaben bewusst gewesen, dass sie schwanger war. Demnach habe sie ihr gesamtes Umfeld, wie auch ihren Lebenspartner, getäuscht. Der hatte wegen der angeblichen Magenkrämpfe seiner Freundin den Notarzt rufen wollen, was sie abgelehnt habe. Dieses Verhalten decke sich mit dem psychiatrischen Gutachten, wonach die Frau eine massive Verhaltensstörung aufweist und manipulativ sei. Als Pflegediensthelferin müsse sie aufgrund ihrer körperlichen Veränderungen gewusst haben, dass sie schwanger ist, zumal sie in jüngeren Jahren bereits zwei Fehlgeburten gehabt habe. Im Prozessverlauf hatte sie zunächst ausgesagt, sie habe von der Schwangerschaft und der Entbindung nichts mitbekommen.
Schuldig wegen Totschlags
Der Prozess fand seit dem 11. April unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der vorsitzende Richter begründete diese Entscheidung damit, dass im Prozess Dinge zur Sprache kämen, die intimste und damit besonders schutzwürdige Bereiche der Angeklagten betreffen würden. Die Verteidigung hatte im Vorfeld einen Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft dagegen eine drei Monate längere Haftstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.