Adoptivtochter missbraucht: Mehrjährige Haftstrafe
Im Prozess um die Vergewaltigung und den sexuellen Missbrauch eines Mädchens ist der 59-jährige Adoptivvater am Landgericht Schwerin zu einer Haftstrafe von acht Jahren und vier Monaten verurteilt worden.
Damit folgte das Gericht der Forderung der Anklage. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus dem Kreis Nordwestmecklenburg sich von 2017 bis 2021 neun Mal an seiner Adoptivtochter vergangen hatte. Zu Beginn der Taten war das Opfer noch minderjährig. Die Verteidigung hatte hingegen gefordert, das der 59-Jährige freigesprochen wird. Sie argumentierte, dass das heute 19-jährige Opfer möglicherweise an einem Borderline-Syndrom leide und deshalb unbewusst zu falschen Beschuldigungen neige.
Verurteilter vorbestraft wegen ähnlicher Delikte
Ein Arzt hatte vor Gericht allerdings ausgesagt, die junge Frau habe kein Borderline-Syndrom. Der Verurteilte ist wegen ähnlicher Delikte vorbestraft. Vor über 20 Jahren war er zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Damals ging es um die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin.